Laut Odaily hat das Madras High Court in Indien entschieden, dass die Polizei bei Betrugsermittlungen nicht ganze Bankkonten einfrieren darf, sondern nur die Beträge, die in direktem Zusammenhang mit der betrügerischen Aktivität stehen. Diese Entscheidung folgt einem Fall, in dem Konten aufgrund einer Untersuchung zu Kryptowährungen eingefroren wurden. Richter G. Jayachandran betonte, dass das Einfrieren ganzer Konten Einzelpersonen ihrer Lebensgrundlage und finanziellen Stabilität beraubt. Er stellte fest, dass Kontoinhaber sich der Gründe für das Einfrieren ihrer Konten oft nicht bewusst sind, was zu erheblichen Störungen ihrer täglichen Finanz- und Geschäftstransaktionen führt, bis sie das Problem entdecken.

Richter Jayachandran betonte auch, dass Ermittlungsbehörden zwar gesetzlich verpflichtet sind, Kontoinhaber und Gericht über die Sperrung von Konten zu informieren, diese Verpflichtung jedoch häufig übersehen wird. Er verwies auf Paragraph 102 der Strafprozessordnung, der inzwischen durch Paragraph 106 des Bharatiya Nagarik Suraksha Sahita Act ersetzt wurde und eine rechtzeitige Meldung solcher Maßnahmen vorschreibt.