Laut BlockBeats lehnte der Oberste Gerichtshof des Staates New York am 13. September (Ortszeit am 12. September) die Berufung des ehemaligen Präsidenten Trump gegen die Gag-Anordnung in seinem „Schweigegeld“-Strafverfahren mit der Begründung ab, dass die Gag-Anordnung „nicht direkt mit der materiellen Verfassung in Zusammenhang steht“. Probleme."

Trump hat seine Kandidatur für das Präsidentenamt bei der diesjährigen Wahl betont und argumentiert, dass die Anordnung zum Schweigen seine Rechte nach dem ersten Verfassungszusatz und die von Millionen seiner Anhänger verletze. Zuvor wurde Trump im Mai dieses Jahres im Fall „Schweigegeld“ in 34 Fällen der Fälschung von Geschäftsunterlagen angeklagt.