Laut Cointelegraph wurde Martin Shkreli von einem New Yorker Bundesrichter im Rahmen eines Rechtsstreits mit PleasrDAO dazu verurteilt, alle digitalen Kopien des Wu-Tang-Clan-Albums „Once Upon a Time in Shaolin“ herauszugeben. Die dezentralisierte autonome Organisation (DAO) erwarb das physische Album 2021 für 4,75 Millionen Dollar vom Justizministerium, das es nach Shkrelis Verurteilung wegen Wertpapierbetrugs im Jahr 2018 beschlagnahmt hatte.

PleasrDAO, das Teileigentümerschaft an dem Album über nicht fungible Token (NFTs) verkauft, behauptete, dass Shkreli digitale Kopien behalten habe, und verklagte ihn im Juni. Am 26. August ordnete der Richter an, dass Shkreli alle Kopien des Albums in jeglicher Form an seine Anwälte übergeben und bis zum 30. August eine eidesstattliche Erklärung unterzeichnen muss, aus der hervorgeht, dass er keine Kopien mehr besitzt. Darüber hinaus muss Shkreli bis zum 30. September ein Inventar einreichen, in dem die Kopien des Albums, die Personen, mit denen es geteilt wurde, und alle finanziellen Vorteile aufgeführt sind, die sich aus der Verbreitung oder Wiedergabe des Albums ergeben.

Diese Anordnung gilt als Sieg für PleasrDAO, die am 19. August eine einstweilige Verfügung gegen Shkreli beantragt hatte. Die DAO behauptete in ihrer Klage, dass Shkrelis Aufbewahrung und Verbreitung digitaler Kopien erheblichen finanziellen und irreparablen Schaden verursacht habe. Shkrelis Anwalt Edward Paltzik von Bochner PLLC erklärte, dass die Anordnung eine vorläufige Maßnahme zur Aufrechterhaltung des Status quo vor einer Offenlegung sei und keinen Einfluss auf den endgültigen Ausgang des Falls habe. Paltzik betonte, dass das Gericht die Anschuldigungen von PleasrDAO in der Sache nicht für erfolgversprechend hielt und Shkrelis Antrag auf Abweisung stattgab, um unverzüglich weiter vorzugehen.

PleasrDAO teilte die Nachricht über den Gerichtsbeschluss in den sozialen Medien und implizierte durch ein Meme, dass sie die Kontrolle über Shkreli habe. Das zwischen 2007 und 2013 aufgenommene Wu-Tang Clan-Album enthält mindestens 31 Titel auf zwei CDs, wie aus einer im April von PleasrDAO veröffentlichten Titelliste hervorgeht. In seiner Klage fordert PleasrDAO eine gerichtliche Anordnung, Shkrelis angebliche Kopien dauerhaft zu beschlagnahmen und ihn daran zu hindern, das Album finanziell auszunutzen. Shkreli argumentierte, dass die Kopien im Rahmen seines ursprünglichen Kaufvertrags erstellt wurden und nicht verfallen können, und behauptete, er behalte das Recht, sie zu verwenden.