Laut Odaily Planet Daily deuten Statistiken der Anti-Money Laundering Financial Action Task Force (FATF) darauf hin, dass 97 von 130 Gerichtsbarkeiten die Empfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäsche im Bereich virtueller Vermögenswerte nur teilweise oder nicht einhalten.

In ihrem kürzlich veröffentlichten Update zu virtuellen Assets (VA) und Virtual Asset Service Providern (VASPs) sagte die FATF, dass der Anteil der Regierungen, die den Empfehlungen nicht nachkommen, derselbe bleibt wie im April 2023. Viele Gerichtsbarkeiten arbeiten daran, die grundlegenden Anforderungen der Empfehlung 15 umzusetzen.

Konkret führten 29 % (42 von 147 Unternehmen) überhaupt keine Risikobewertung virtueller Vermögenswerte durch. Darüber hinaus ist mehr als ein Viertel der Befragten unentschlossen, ob die VASP-Branche reguliert werden soll.

Mittlerweile haben 88 Jurisdiktionen (60 %) beschlossen, VAs und VASPs zuzulassen, während 14 % (20 Jurisdiktionen) sie ausdrücklich verboten haben.