Wie ChainCatcher berichtet, umfasst der Entwurf des Finanzministeriums zwei Gesetzesvorschläge, die das Kryptowährungs-Mining und die Abwicklung digitaler Währungen in einem experimentellen Rechtsrahmen regeln würden. Das Finanzministerium schlägt vor, allen Teilnehmern der Außenwirtschaftstätigkeit (FEA) die Nutzung digitaler Vermögenswerte für die Abwicklung nach allgemeinen Vorschriften zu gestatten, die erfordern würden, dass sie als Geldwert behandelt werden.

Als experimentelle Maßnahme würde der Vorschlag nur den Handel mit Kryptowährungen erlauben und diese als Waren an im offiziellen Register aufgeführten Börsen und Plattformen behandeln. Das Dokument legt keine Kriterien für die Klassifizierung dieser Anleger fest. Im Wesentlichen möchte das Ministerium, dass die Behörden alle FEA-Teilnehmer für die Abwicklung digitaler Währungen genehmigen.