Laut Odaily hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) Pläne zur Verschärfung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) angekündigt. Ab dem 30. Dezember werden diese Richtlinien auf Anbieter von Kryptowährungsdienstleistungen und Zwischeninstitute ausgeweitet. Dieser Schritt bedeutet, dass Anbieter von Kryptowährungsdienstleistungen (CASP) den Vorschriften der Europäischen Union zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) unterliegen.

Darüber hinaus müssen Krypto-Dienstleister und Vermittler ihre Richtlinien für Multi-Intermediär- und grenzüberschreitende Überweisungen offenlegen. Dieser Schritt der EBA ist ein wichtiger Schritt zur Gewährleistung der Transparenz und Sicherheit von Transaktionen mit Kryptowährungen. Er unterstreicht auch die zunehmende Anerkennung von Kryptowährungen und ihre Integration in die gängigen Finanzsysteme.

Die Ausweitung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche auf CASPs und Zwischeninstitute dürfte zu einer erheblichen Änderung der Arbeitsweise dieser Unternehmen führen. Sie unterliegen nun denselben Standards wie herkömmliche Finanzinstitute, was zu mehr Vertrauen und Glaubwürdigkeit im Kryptosektor führen könnte. Dies bedeutet jedoch auch, dass diese Unternehmen in Systeme und Prozesse investieren müssen, um die Einhaltung dieser Vorschriften sicherzustellen.