Laut ChainCatcher wies das US-Bezirksgericht für den District of Columbia das Argument der US-Börsenaufsicht SEC zurück, dass es sich bei BNB-Sekundärverkäufen um Wertpapiere handele.
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Das US-Bezirksgericht für den District of Columbia weist die Behauptung der SEC zurück, dass der BNB-Zweitverkauf ein Wertpapier sei
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