Laut U.Today nahm David Schwartz, Chief Technology Officer von Ripple, kürzlich an einer Diskussion teil, die von einem Mitglied der XRP-Community, bekannt als „Mr. Huber“, initiiert wurde. Die Debatte konzentrierte sich darauf, ob Staking im Kontext des verwendeten Smart Contracts als Anlagevertrag angesehen werden kann. Schwartz argumentierte, dass ein Smart Contract lediglich eine Tatsache ist, die bestimmte Eigenschaften eines Vermögenswerts umreißt. Er verwendete das Beispiel Gold und erklärte, dass die Tatsache, dass Gold 79 Protonen hat, den Verkauf von Gold nicht zu einem Anlagevertrag macht. Er betonte, dass zwar jeder Vermögenswert inhärente Eigenschaften hat, diese Eigenschaften allein jedoch keinen Vertrag bilden.

Schwartz erklärte weiter, dass, wenn die einfache Handlung „alle Leute, die den Vermögenswert besitzen, Dinge tun“ als gewöhnliches Unternehmen betrachtet wird, dann fast alles als Wertpapier eingestuft werden könnte. Diese weit gefasste Interpretation könnte die Unterschiede zwischen verschiedenen Vermögensklassen und ihrem Rechtsstatus verwischen. Der CTO von Ripple verwendete auch Metamask als Beispiel und erklärte, dass die Bemühungen von Metamask die Gewinne seiner Benutzer nicht mehr beeinflussen, als die Bemühungen von De Beers die Gewinne von Diamantenbesitzern beeinflussen. Dieser Vergleich unterstrich seine Ansicht, dass die Beteiligung oder Handlungen eines Unternehmens im Zusammenhang mit einem Vermögenswert den Vermögenswert nicht unbedingt zu einem Wertpapier machen.

Diese anhaltende Debatte befasst sich mit einem entscheidenden Thema für die Kryptowährungsbranche, die immer noch mit regulatorischen Definitionen und Rahmenbedingungen zu kämpfen hat. Die Unterscheidung zwischen dem, was ein Wertpapier ist und was nicht, hat erhebliche Auswirkungen auf die Zukunft digitaler Vermögenswerte und deren Regulierung. Während die Community auf das endgültige Urteil im laufenden Rechtsstreit gegen Ripple wartet, unterstreicht diese aktuelle Diskussion das komplexe Zusammenspiel zwischen Technologie, Recht und Regulierung.