Laut Foresight News hat das türkische Parlament eine Änderung des Kapitalmarktgesetzes verabschiedet, die neue Regelungen für Kryptowährungen einführt. Gemäß dem neuen Gesetz müssen Anbieter von Kryptowährungsdienstleistungen vor der Gründung und dem Betrieb eine Genehmigung des Capital Markets Board (SPK) einholen. Einzelpersonen und juristischen Personen, die ohne Genehmigung als Anbieter von Kryptowährungsdienstleistungen tätig sind, drohen Gefängnisstrafen zwischen 3 und 5 Jahren.

Handelt es sich bei dem Verbrechen um betrügerische Aktivitäten im Zusammenhang mit Unterschlagung, drohen dem Täter 14 bis 20 Jahre Gefängnis. Die Geldbußen betragen mindestens das Dreifache des Schadens, der den Dienstleistern und ihren Kunden entstanden ist. Dieser Schritt des türkischen Parlaments wird als wichtiger Schritt zur Regulierung der Verwendung und des Betriebs von Kryptowährungen im Land angesehen.