Das US-amerikanische Federal Accounting Standards Advisory Board (FASAB) sagte, dass beschlagnahmte Krypto-Vermögenswerte als „nicht-monetäres Eigentum“ betrachtet werden sollten, während digitale Währungen der Zentralbanken (CBDCs) als monetäre Instrumente behandelt werden sollten, sagte Wu. Kryptowährungen „besitzen im Allgemeinen nicht alle Eigenschaften von Geld“, sagte FASAB und betonte, dass sie „nicht effektiv als Rechnungseinheiten, Tauschmittel oder Wertaufbewahrungsmittel dienen“.

FASAB empfiehlt den berichtenden Unternehmen, „öffentlich beobachtbare aktive Märkte für den jeweiligen digitalen Vermögenswert“ zu nutzen, um den Marktwert der beschlagnahmten und verfallenen digitalen Vermögenswerte zu bestimmen, und weist darauf hin, dass das Management bei der Auswahl des am besten geeigneten Bewertungsmarktes Urteilsvermögen walten lassen sollte.