Laut Odaily hat die Securities and Futures Commission (SFC) von Hongkong eine Erklärung zum Ende der Schonfrist für in der Region tätige Handelsplattformen für virtuelle Vermögenswerte herausgegeben. Die SFC hat die Öffentlichkeit daran erinnert, dass die Schonfrist, die gemäß der Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Kapitel 615) gilt, am 1. Juni 2024 endet.

Alle in Hongkong betriebenen Handelsplattformen für virtuelle Vermögenswerte müssen von der SFC gemäß der Verordnung zur Bekämpfung der Geldwäsche lizenziert sein oder als Antragsteller für eine Handelsplattform für virtuelle Vermögenswerte gelten, die „als lizenziert gelten“. Der Betrieb einer Handelsplattform für virtuelle Vermögenswerte unter Verstoß gegen die Verordnung zur Bekämpfung der Geldwäsche in Hongkong ist eine Straftat, und die SFC wird alle geeigneten Maßnahmen gegen illegale Aktivitäten ergreifen.