Laut Odaily Planet Daily hat die Hong Kong Securities and Futures Commission eine Erklärung zum Ende der Nichtverletzungsfrist für Handelsplattformen für virtuelle Vermögenswerte abgegeben. Die SFC erinnert die Öffentlichkeit daran, dass die Nichtverletzungsfrist, die für in Hongkong betriebene Handelsplattformen für virtuelle Vermögenswerte gemäß der Anti-Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsverordnung (Kapitel 615) (Anti-Geldwäscheverordnung) gilt, am 1. Juni abläuft 2024 Ende des Tages.

Alle in Hongkong betriebenen Handelsplattformen für virtuelle Vermögenswerte müssen von der Securities and Futures Commission gemäß der Anti-Geldwäsche-Verordnung lizenziert sein oder als Antragsteller für Handelsplattformen für virtuelle Vermögenswerte gelten. Der Betrieb einer Handelsplattform für virtuelle Vermögenswerte in Hongkong unter Verstoß gegen die Anti-Geldwäsche-Verordnung stellt eine Straftat dar und die SFC wird alle geeigneten Maßnahmen gegen illegales Verhalten ergreifen.