Laut dem Tagesbericht Odaily Planet hat der britische Oberste Gerichtshof über den Auslieferungsbeschwerdefall des „WikiLeaks“-Gründers Assange entschieden und Assange somit die Möglichkeit gegeben, gegen seinen Auslieferungsfall Berufung einzulegen. Zuvor hatte der britische Oberste Gerichtshof im März angekündigt, seine Entscheidung über die Berufung von Julian Assange, dem Gründer der Website „WikiLeaks“, zu verschieben, der sich weigerte, an die USA ausgeliefert zu werden.

Der Richter des britischen High Court sagte, er werde den relevanten Parteien in den Vereinigten Staaten drei Wochen Zeit geben, um Garantien zu geben, unter anderem, dass Assange im Falle einer Verurteilung nicht zum Tode verurteilt werde. Als nächstes wird erwartet, dass Assange weiterhin Einspruch gegen seine Auslieferung an die Vereinigten Staaten einlegt.