Laut Foresight News hat Robinhood Crypto, LLC (RHC) von den Mitarbeitern der US-Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission) eine Wells-Mitteilung zum Thema Kryptowährungsnotierung, Kryptowährungsverwahrung und Plattformbetrieb (RHC-Aktivitäten) usw. von RHC erhalten.

Die Mitarbeiter der SEC haben RHC darüber informiert, dass sie eine „vorläufige Entscheidung“ getroffen haben und empfehlen, dass die SEC RHC wegen Verstößen gegen die Abschnitte 15(a) und 17A des Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils gültigen Fassung anklagen soll. Mögliche Klagen können zivilrechtliche Unterlassungsklagen, Verfahren der öffentlichen Verwaltung und/oder Unterlassungsverfahren umfassen und Abhilfemaßnahmen einschließlich einstweiliger Verfügungen, Unterlassungsanordnungen, Abschöpfung von Abschöpfungen, vorläufige Zinsen, zivilrechtliche Geldstrafen, Tadel, Widerruf und Einschränkung der Tätigkeit anstreben.