Odaily Planet Daily News: Jeremy Goldman, ein langjähriger Anwalt für Urheberrecht und geistiges Eigentum, der eng mit mehreren NFT-Projekten zusammengearbeitet hat, hat einen Artikel geschrieben, um zu erklären, ob die Vergabe von IP-Lizenzen durch Yuga Labs an Inhaber gültig ist. Goldman sagte, dass zunächst einmal Yuga Labs das Urheberrecht von BAYC besitze. Das Urheberrecht entsteht automatisch, wenn ein Originalwerk in einem greifbaren Ausdrucksmedium fixiert wird. Dazu gehört auch digitale Kunst, die im Computerspeicher gespeichert ist, unabhängig davon, ob sie administrativ registriert wurde oder nicht. Zweitens besitzt Yuga Labs das Urheberrecht an den mit BAYC NFTs verbundenen digitalen Kunstwerken und hat das Recht, den Inhabern von BAYC NFTs das Eigentum an den digitalen Kunstwerken sowie eine Lizenz zur Nutzung der Kunstwerke für kommerzielle und andere Zwecke zu gewähren. Wie bereits berichtet, geht aus Gerichtsdokumenten hervor, dass Yuga Labs, die Muttergesellschaft des Bored Ape Yacht Club (BAYC), keine Urheberrechte für die Bilder der Serie registriert hat, was bedeutet, dass das Unternehmen nicht das Urheberrecht an den Bildern von BAYC besitzt. Zuvor hatte Yuga Labs den NFT-Künstler Ryder Ripps wegen der Verwendung von BAYC-Bildern in der NFT-Serie „RR/BAYC“ verklagt, ihm jedoch lediglich irreführende Werbung, Markenrechtsverletzung und Domain-Name-Squatting vorgeworfen, es ging dabei nicht um Urheberrechtsstreitigkeiten.
