Die große Lösung besteht darin, Münzen ohne KYC zu kaufen
LIVE
Salomão Martins
--
Bullisch
Die Verpflichtung, Krypto-Vermögenswerte in der Einkommensteuer anzugeben.
Gemäß der normativen RFB-Anweisung Nr. 1.888/2019 bleibt sie auch im Jahr 2025 gültig. Gemäß den Richtlinien des Bundesfinanzamts müssen Kryptoassets, die für Beträge von 5.000 R$ oder mehr pro Kategorie erworben wurden, in der Vermögens- und Rechteerklärung angegeben werden. Wenn ein Steuerzahler beispielsweise über 4.500 R$ in Bitcoin und 3.000 R$ in Ethereum verfügt, muss er diese nicht angeben, da die Anschaffungswerte unter der festgelegten Grenze liegen.
Wenn es zu einem Verkauf kommt und der erzielte Gewinn 35.000 R$ in einem einzigen Monat übersteigt, muss der Steuerzahler den Kapitalgewinn (Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis) berechnen und die fällige Steuer zahlen, wobei die Sätze zwischen 15 % und 22,5 % variieren. . Diese Steuer muss bis zum letzten Werktag des auf die Transaktion folgenden Monats gezahlt werden.
Die Grenze von 5.000 R$ bezieht sich auf die Anschaffungskosten, nicht auf Wertsteigerung oder Gewinn. Selbst wenn der Vermögenswert steigt, ist die Erklärung daher nur dann erforderlich, wenn die Umsätze im Monat 35.000 R$ übersteigen.
Transaktionen, die direkt zwischen Menschen (Peer-to-Peer) ohne Zwischenhändler wie Börsen durchgeführt werden, befreien nicht von der Erklärung oder Zahlung von Steuern. Die Blockchain zeichnet alle Transaktionen auf und macht sie somit nachvollziehbar. Der IRS kann Transaktionen mithilfe von Tools wie der DeCripto-Plattform sowohl an nationalen als auch an internationalen Börsen überwachen.
Daher ist es wichtig, dass Steuerzahler detaillierte Aufzeichnungen über alle Transaktionen führen und die Steuervorschriften einhalten, um rechtliche und finanzielle Probleme zu vermeiden. Die Bundesfinanzinspektion ist strenger, weshalb die Einhaltung von Vorschriften unerlässlich ist. $BTC
$ETH
$SOL
#IPRF #LEAO
Haftungsausschluss: Die hier bereitgestellten Informationen enthalten Meinungen Dritter und/oder gesponserte Inhalte und stellen keine Finanzberatung dar.Siehe AGB.
179
0
Antworten 0
Bleib immer am Ball mit den neuesten Nachrichten aus der Kryptowelt
⚡️ Beteilige dich an aktuellen Diskussionen rund um Kryptothemen
💬 Interagiere mit deinen bevorzugten Content-Erstellern