Ab 1. Januar 2025 Kryptowährungen gelten in der Russischen Föderation als Eigentum und werden besteuert

Die persönliche Einkommenssteuer für Transaktionen mit Krypto beträgt 13 % für Einkünfte bis zu 2,4 Mio. ₽ pro Jahr und 15 % für Beträge darüber.

Der Abbau und Verkauf digitaler Währungen ist von der Mehrwertsteuer befreit.

Bergbauinfrastrukturbetreiber müssen den Steuerbehörden melden, wer ihre Dienste in Anspruch nimmt.