Der russische Präsident Wladimir Putin hat ein Gesetz unterzeichnet, das die Besteuerung von digitalen Währungen regelt. Laut dem Gesetz werden digitale Währungen als Eigentum anerkannt. Dies gilt auch für Währungen, die für Zahlungen im internationalen Handel im Rahmen des experimentellen Rechtsrahmens (EPR) im Bereich digitaler Innovation verwendet werden. Das Mining und der Verkauf von digitalen Währungen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Betreiber von Mining-Infrastrukturen müssen sich bei den Steuerbehörden melden, die Kryptowährungen für die Nutzung ihrer Dienste ausgeben. Die verspätete Einreichung solcher Informationen kann zu einer Geldstrafe von 40.000 Rubel führen. In Bezug auf die Einkommenssteuer werden digitale Währungen, die durch Mining erworben wurden, als physisches Einkommen klassifiziert (normalerweise verwendet, wenn Waren oder Dienstleistungen anstelle von Währung bezahlt werden). Der Wert der Einkommenswährung wird basierend auf Marktpreisen bestimmt. Solches Einkommen unterliegt einer progressiven Besteuerung, wobei Steuerabzüge für Mining-Kosten berücksichtigt werden. Gleichzeitig unterliegen der Erwerb, Verkauf oder andere Umlauf von digitalen Währungen einem zweistufigen Einkommenssteuersatz (13% für Einkommen bis 2,4 Millionen Rubel und 15% für Einkommen, das diesen Betrag übersteigt). Sie werden in denselben Steuerbasis wie Wertpapiere, Bankeinlagen und andere Quellen von Transaktionseinkommen einbezogen. Was die Körperschaftssteuer betrifft, unterliegt das Mining von digitalen Währungen dem Standardsatz (25% ab 2025).

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