Berichtet von The Block: Die zweite Auszahlung, entweder in Bargeld oder Krypto, wird ungefähr 60% der Forderungen der Gläubiger zum Zeitpunkt des Antrags verteilen. Celsius beantragte 2022 Insolvenz, nachdem eine Lücke in der Bilanz von 1,2 Milliarden Dollar aufgedeckt wurde. Sein CEO, Alex Mashinsky, sieht sich Betrugsvorwürfen gegenüber und einer möglichen Haftstrafe von über 100 Jahren.
Laut einer am Mittwoch eingereichten Gerichtsakte verteilt Celsius, der nicht mehr existierende Krypto-Kreditgeber, 127 Millionen Dollar an berechtigte Gläubiger in einer zweiten Auszahlung aus seinen Insolvenzverfahren.
„Infolge der zweiten Verteilung wird jeder berechtigte Gläubiger eine kumulierte Auszahlung in Bargeld oder liquider Kryptowährung erhalten, die ungefähr 60,4% des Wertes der Forderungen dieses Gläubigers zum Zeitpunkt des Antrags entspricht“, heißt es in der Einreichung. Der Wert von Bitcoin für die Auszahlung ist auf einen gewichteten Durchschnittspreis von 95.836,23 Dollar festgelegt.
In der Einreichung wurde hinzugefügt, dass berechtigte Gläubiger, die keine liquide Kryptowährung über den ausgewiesenen Verteilungsagenten erhalten können, angewiesen werden, die Auszahlung in Bargeld zu erhalten.
Im Januar dieses Jahres starteten die Insolvenzplanverwalter von Celsius ihre erste Auszahlung von 2 Milliarden Dollar in Kryptowährungen an 171.672 Gläubiger, was eine Rückgewinnungsquote von 57,65% der berechtigten Forderungen ergab.
Celsius beantragte 2022 Insolvenz, nachdem ein Loch von 1,2 Milliarden Dollar in seiner Bilanz entdeckt wurde. Das Unternehmen trat im November aus der Insolvenz hervor.
Im letzten Jahr wurden Celsius und der ehemalige CEO Alex Mashinsky von der Securities and Exchange Commission, der Federal Trade Commission und der Commodity Futures Trading Commission verklagt, weil sie angeblich Kunden irreführten. Mashinsky wurde auch wegen Betrugs angeklagt und sieht sich einer maximalen Haftstrafe von 115 Jahren gegenüber.
Früher in diesem Monat wies ein US-Bezirksrichter Mashinskys Antrag zurück, zwei Betrugsanklagen aus seiner Anklage abzulehnen.