Im Bereich der Krypto-Investitionen sind Krypto-Investitionsgemeinschaften zu einem wichtigen Kanal für Investoren geworden, um Informationen zu erhalten. Sie folgen oft Gruppenleitern (wie KOLs) über soziale Medien und treten den von ihnen gegründeten Web3-Investitionsgruppen bei, um rechtzeitig die neuesten Entwicklungen im Krypto-Bereich und Investitionsanalysen zu erhalten. Viele solcher Gemeinschaften erheben jedoch beträchtliche Mitgliedsgebühren. Daher ist ein neuartiges Modell des Krypto-Informationsaustauschs, die „kostenpflichtige Informationsübertragungsgruppen“, entstanden – mit einer geringen Eintrittsgebühr können Nutzer hochwertigen Krypto-Investitionsinformationen von den Gruppenleitern erhalten.
Es sieht zwar so aus, als ob die Informationsübertragung keine Probleme aufweist. Tatsächlich gibt es jedoch auch viele rechtliche Compliance-Aspekte, die Gruppenleiter beachten müssen.
Was sind kostenpflichtige Übertragungsgruppen?
Die Gruppenleiter/Betreiber der kostenpflichtigen Informationsübertragungsgruppen im Krypto-Bereich (im Folgenden „Krypto-Übertragungsgruppen“ genannt) behaupten häufig, dass sie in mehrere wertvolle kostenpflichtige Krypto-Gemeinschaften abonniert sind und die Funktion „Schlüsselworterfassung“ von Bots nutzen können, um die internen Informationen anderer kostenpflichtiger Gemeinschaften in Echtzeit zu übertragen. „Eine Eintrittsgebühr, Informationen aus mehreren Gruppen“ zieht in der Tat viele Menschen an, die bereit sind zu zahlen.
Die Betriebsmodelle dieser Krypto-Übertragungsgruppen umfassen in der Regel die folgenden Merkmale:
Multiquellenintegration, die Informationen innerhalb der Gruppe können aus mehreren kostenpflichtigen Gemeinschaften stammen und verschiedene Bereiche abdecken, darunter Web3-Marktinformationsdienste, Investitionsanalysen von Spielern usw.
Automatisierte Übertragung, viele Gruppenleiter verwenden Bots, um Schlüsselwörter festzulegen, die automatisch Informationen aus den Zielgemeinschaften abrufen und weiterleiten.
Echtzeit-Updates, da Bots Informationen automatisch abrufen und weiterleiten, werden diese Gruppen oft als in der Lage angesehen, Krypto-Informationen rechtzeitig zu übertragen.
Preisgünstige Strategie, die Gruppenleiter betonen oft, dass die Mitgliedsgebühren weit unter den Gebühren der Informationsquellen-Gemeinschaften liegen, wie zum Beispiel „Für ein paar hundert U kann man eine Strategie erleben, die über 20.000 U wert ist“.
Wertschöpfungsdienste, neben der Weiterleitung von Informationen bieten einige Gruppenleiter auch einfache Erklärungen oder Ratschläge an, um den Nutzern zusätzlichen Wert zu schaffen.
Nehmen wir als Beispiel eine gerade beworbene Übertragungsgruppe, die behauptet, bereits in über 30 führende kostenpflichtige hochwertige Gemeinschaften eingetreten zu sein, und durch Bots rund um die Uhr Informationen in Echtzeit synchronisiert, um den Gruppenmitgliedern multidimensionale Informationen anzubieten, darunter aber nicht beschränkt auf Vertragsgeschäfte, Spotpreise, Leerverkäufe usw.
Wissen für Gruppenleiter von Krypto-Übertragungsgruppen
Diese Merkmale der kostenpflichtigen Informationsübertragungsgruppen im Krypto-Bereich können in der Regel eine große Anzahl von Web3-Investoren anziehen, die bereit sind, sich zu beteiligen, und eine Win-Win-Situation für Nutzer und Gruppenleiter schaffen. Anwalt Mankun ist jedoch der Ansicht, dass die Gruppenleiter im Krypto-Bereich auch einige rechtliche Compliance-Aspekte beachten sollten, wie in einem früheren Artikel der Anwaltskanzlei Mankun analysiert wurde (Betrieb einer TG-Telegrafgruppe wurde tatsächlich strafrechtlich verfolgt! Wie kann eine Web3-Community konform betrieben werden?). Darin wurden die Compliance-Probleme bei der Erhebung von Mitgliedsgebühren in Kryptowährung und der Bereitstellung von Investitionsberatungen analysiert. Gleichzeitig sollten die Gruppenleiter im Krypto-Bereich auch die folgenden Aspekte im Auge behalten:
(1) Problem der Urheberrechtsverletzung bei der Informationsübertragung
In diesem Modell der kostenpflichtigen Informationsübertragungsgruppen gibt es immer ein unvermeidliches Problem, nämlich die Verletzung der geistigen Eigentumsrechte anderer KOLs.
KOLs haben in der Regel das Urheberrecht an den Originalinhalten, die sie in kostenpflichtigen Gemeinschaften veröffentlichen, wie z.B. tiefgehende Marktanalysen und exklusive Projektbewertungen, und sind durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Zudem verbieten die meisten kostenpflichtigen Gemeinschaften, wie aus den Gemeinschaftsregeln und dem täglichen Austausch der KOLs hervorgeht, ihren Mitgliedern ausdrücklich, Informationen außerhalb der Gruppe weiterzugeben. Dies kann ebenfalls als weiterer Schutz des KOLs für sein Urheberrecht angesehen werden.
In diesem Fall hat der Gruppenleiter urheberrechtlich geschützte Originalinformationen ohne Genehmigung kopiert und verbreitet und daraus Profit geschlagen, was nicht nur gegen den Dienstvertrag mit dem ursprünglichen KOL verstößt, sondern auch möglicherweise eine Urheberrechtsverletzung darstellt, für die der entsprechende KOL zur Verantwortung gezogen werden kann.
Darüber hinaus kann die Verwendung von kostenpflichtigen Inhalten anderer Gemeinschaften zur Führung der eigenen Gemeinschaft auch als unlauterer Wettbewerb angesehen werden, der gegen das Gesetz und die Geschäftsethik verstößt und die legitimen Rechte der Originalautoren schädigt.
(2) Problem der fehlenden Informationsprüfung
Die Gruppenleiter der Übertragungsgruppen müssen in der Regel auch die Echtheit und Genauigkeit der Gruppeninformationen berücksichtigen.
Das kostenpflichtige Modell der Übertragungsgruppen bestimmt, dass die Gruppenleiter und die Mitglieder nicht einfach „Internett Nutzer“ sind, sondern eine Dienstleistungsbeziehung zueinander haben: Die Mitglieder zahlen eine Gebühr für den Beitritt zur Gruppe, während die Gruppenleiter regelmäßig Investitionsnachrichten aus dem Krypto-Bereich veröffentlichen. Daher sollten die Gruppenleiter die Servicequalität sicherstellen und vermeiden, falsche oder fehlerhafte Informationen zu veröffentlichen, die die Mitglieder irreführen könnten.
Die meisten Übertragungsgruppen verwenden jedoch automatisierte Tools zur Informationsbeschaffung, was es normalerweise schwierig macht, diese Informationen einzeln zu überprüfen. Dies führt dazu, dass, wenn Mitglieder aufgrund dieser nicht verifizierten Informationen investieren und Verluste erleiden, die Gruppenleiter bestimmten rechtlichen Compliance-Problemen gegenüberstehen könnten:
Vertragsverletzungsprobleme, wenn Mitglieder aufgrund des Vertrauens in falsche oder fehlerhafte Informationen Investitionsverluste erleiden, könnte der Gruppenleiter als vertragsbrüchig angesehen werden und das Risiko tragen, zivilrechtliche Schadensersatzverpflichtungen zu übernehmen.
Betrugsprobleme, wenn der Gruppenleiter weiß, dass die Informationen möglicherweise problematisch sind, aber dennoch weiter verbreitet, könnte dies sogar als betrügerisches Verhalten angesehen werden.
Regulierungsstrafe, in bestimmten Fällen, wenn die verbreiteten falschen Informationen schwerwiegende Auswirkungen haben, kann dies die Aufmerksamkeit und Strafen der Aufsichtsbehörden auf sich ziehen.
(3) Problem der Projektwerbung
Darüber hinaus akzeptieren viele Übertragungsgruppen auch Werbeeinstellungen von Web3-Projektseiten und bewerben bestimmte Projekte innerhalb der Gruppe.
Gemäß Artikel 148 des (BGB), wenn die falschen Darstellungen des Gruppenleiters bei den Investoren zu falschen Vorstellungen führen, die sie dazu bringen, Token zu kaufen oder an Projekten teilzunehmen und dadurch Vermögensverluste verursachen, wird ihr Verhalten als zivilrechtlicher Betrug angesehen, und die Investoren haben das Recht auf Entschädigung.
Noch schwerwiegender ist, dass, wenn der Gruppenleiter bereits die Absicht hat, das Vermögen der Investoren illegal zu vereinnahmen, und durch betrügerische Mittel die Mittel der Investoren an die Projektseite weitergibt, was letztendlich zu Vermögensverlusten der Investoren führt, sein Verhalten sehr wahrscheinlich gegen den Artikel 266 des (Strafgesetzbuches) verstößt und damit strafrechtliche Verantwortung trägt.
Zusammenfassung von Anwalt Mankun
Kostenpflichtige Informationsübertragungsgruppen im Krypto-Bereich stellen ein neuartiges Informationsverbreitungsmodell dar. Obwohl sie zu einer wichtigen Arena für Gruppenleiter geworden sind, um Mitglieder zu gewinnen, bringen sie auch nicht zu ignorierende rechtliche Compliance-Fragen mit sich. Daher sollten Gruppenleiter im Krypto-Bereich sich der rechtlichen Grenzen ihres Verhaltens bewusst sein. Anwalt Mankun empfiehlt, folgende Maßnahmen zur Regulierung und Verwaltung zu ergreifen:
Erhalt der Genehmigung, eine formelle Partnerschaft mit KOLs oder Gruppenleitern von Originalinhalten aufzubauen und eine klare Genehmigung zur Wiederverwendung von Inhalten zu erhalten.
Klare Quellenangabe, für wiedergegebene oder zitierte Inhalte muss der ursprüngliche Autor und die Quelle klar angegeben werden, um die Urheberrechte der Originalautoren zu respektieren.
Stärkung der Informationsprüfung, eine manuelle Überprüfung der von Bots erfassten Informationen, um die Echtheit und Zuverlässigkeit der Informationen sicherzustellen.
Klare Haftungsausschluss, einen Haftungsausschluss in den Gruppenregeln klarstellen und die Mitglieder daran erinnern, selbst die Echtheit der Informationen zu überprüfen.
Compliance-Werbung, bei der Bewerbung von Projekten eine Compliance-Untersuchung des Projekts durchführen und übertreibende Werbung oder Gewinnversprechen vermeiden, um die Objektivität der Werbeinhalte sicherzustellen.
Das Auftreten von kostenpflichtigen Informationsübertragungsgruppen spiegelt die Nachfrage des Marktes nach hochwertigen, kostengünstigen Informationen wider. Während die Bequemlichkeit genossen wird, sollten sowohl die Gruppenleiter als auch die Mitglieder sich der potenziellen rechtlichen Compliance-Aspekte bewusst sein und gemeinsam eine gesunde, konforme Informationsaustauschumgebung aufrechterhalten. Wenn Probleme beim Erstellen oder Betreiben von kostenpflichtigen Übertragungsgruppen im Krypto-Bereich auftreten, sollte umgehend ein Anwalt für Compliance-Beratung kontaktiert werden.