Im Bereich der Krypto-Investitionen sind Krypto-Investitionsgemeinschaften zu einem wichtigen Kanal für Investoren geworden, um Informationen zu erhalten. Sie folgen häufig den Gruppenleitern (wie KOLs) über soziale Medien und treten den von ihnen gegründeten Web3-Investitionsgruppen bei, um rechtzeitig die neuesten Entwicklungen und Investitionsanalysen im Krypto-Bereich zu erhalten. Viele dieser Gruppen erheben jedoch hohe Beitrittsgebühren. Daher ist ein neuartiges Modell des Informationsaustauschs im Krypto-Bereich, die „kostenpflichtigen Informationsübertragungsgruppen“, entstanden - mit nur sehr niedrigen Beitrittsgebühren können Nutzer in die Gruppe eintreten und hochwertige Krypto-Investitionsinformationen des Gruppenleiters erhalten.

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Auf den ersten Blick scheint der Betrieb der Informationsübertragung unproblematisch zu sein. Tatsächlich gibt es jedoch zahlreiche rechtliche Compliance-Aspekte, auf die der Gruppenleiter achten muss.

Was sind kostenpflichtige Übertragungsgruppen?

Die Betreiber von kostenpflichtigen Informationsübertragungsgruppen im Krypto-Bereich (im Folgenden als „Krypto-Übertragungsgruppen“ bezeichnet) behaupten häufig, dass sie mehreren hochkarätigen kostenpflichtigen Krypto-Gemeinschaften beigetreten sind und durch die „Schlüsselwortfang“-Funktion von Bots in der Lage sind, die internen Informationen anderer kostenpflichtiger Gemeinschaften in Echtzeit zu übertragen. „Eine Beitrittsgebühr, mehrere Gruppeninformationen“ hat in der Tat viele Menschen zum Bezahlen angezogen.

Die Betriebsmodelle dieser Krypto-Übertragungsgruppen umfassen in der Regel die folgenden Merkmale:

  • Multiquellenintegration, die Informationen innerhalb der Gruppe können aus mehreren kostenpflichtigen Gemeinschaften stammen und verschiedene Bereiche abdecken, einschließlich Web3-Marktinformations- und Spielerinvestitionsanalysen.

  • Automatisierte Übertragung, viele Gruppenleiter verwenden Bots, um Schlüsselwörter einzurichten, die automatisch Informationen aus Zielgemeinschaften erfassen und weiterleiten.

  • Echtzeit-Updates, da Bots zur automatischen Erfassung und Weiterleitung verwendet werden, werden diese Gruppen oft als in der Lage angesehen, Krypto-Informationen zeitnah zu übertragen.

  • Niedrigpreisstrategie, Gruppenleiter betonen oft, dass die Mitgliedsgebühren weit unter denen der ursprünglichen Informationsgemeinschaften liegen, z.B. „Für ein paar hundert USDT können Sie Strategien im Wert von über 20.000 USDT erleben“.

  • Wertschöpfungsdienste, zusätzlich zur Weiterleitung von Informationen bieten einige Gruppenleiter auch einfache Interpretationen oder Ratschläge an, um den Nutzern zusätzlichen Wert zu schaffen.

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Nehmen wir eine gerade beworbene Übertragungsgruppe als Beispiel, diese Plattform behauptet, in über 30 führende kostenpflichtige Qualitätsgemeinschaften investiert zu haben und bietet durch Bots rund um die Uhr aktuelle Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Vertragsgeschäfte, Spotpreise, Leerverkäufe und andere multidimensionale Informationen.

Wissen für Betreiber von Krypto-Übertragungsgruppen

Die Merkmale dieser kostenpflichtigen Informationsübertragungsgruppen im Krypto-Bereich ziehen normalerweise eine große Anzahl von Web3-Investoren an, die kostenpflichtig beitreten, und ermöglichen eine Win-Win-Situation für die Nutzer und die Gruppenleiter. Anwalt Mankun ist jedoch der Meinung, dass die Betreiber solcher Gruppen auch auf einige rechtliche Compliance-Aspekte achten müssen, wie in einem früheren Artikel der Kanzlei Mankun analysiert wurde (Betrieb von TG-Telegram-Gruppen führt zu einer Verurteilung! Wie sollte die Web3-Community compliant operieren?), der die Compliance-Fragen bezüglich der Erhebung von Mitgliedsgebühren in Kryptowährung und der Bereitstellung von Investitionsberatung behandelt hat. Gleichzeitig müssen die Betreiber solcher kostenpflichtigen Übertragungsgruppen auch die folgenden Aspekte beachten:

(1) Probleme der Verletzung von Informationsübertragungen

In diesem Modell der kostenpflichtigen Informationsübertragungsgruppen gibt es ein ständiges Problem, das die Verletzung der geistigen Eigentumsrechte anderer KOLs betrifft.

KOLs genießen in der Regel das Urheberrecht für die von ihnen in kostenpflichtigen Gemeinschaften veröffentlichten Originalinhalte, wie z.B. tiefgehende Marktanalysen, exklusive Projektbewertungen usw., und sind durch das Recht des geistigen Eigentums geschützt. Darüber hinaus ist aus den Gruppenregeln und den täglichen Äußerungen der KOLs zu entnehmen, dass die meisten kostenpflichtigen Gemeinschaften ausdrücklich verbieten, dass Mitglieder Informationen außerhalb der Gruppe weitergeben, was auch als weiterer Schutz des Urheberrechts der KOLs betrachtet werden kann.

In einem solchen Fall hat der Gruppenleiter unbefugt originale Informationen kopiert und verbreitet und daraus Profit geschlagen, was nicht nur gegen den Dienstvertrag mit dem ursprünglichen KOL der Gruppe verstößt, sondern auch eine Verletzung der geistigen Eigentumsrechte darstellen kann, für die der entsprechende KOL zur Verantwortung gezogen werden kann.

Darüber hinaus könnte der Betrieb eigener Gruppen durch die Übertragung kostenpflichtiger Inhalte anderer Gruppen auch als unlautere Wettbewerbshandlung angesehen werden, die auf die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen abzielt, was gegen Gesetze und Geschäftsethik verstößt und die legitimen Rechte der Urheber schädigt.

(2) Probleme der fehlenden Informationsüberprüfung

Die Gruppenleiter der Übertragungsgruppen müssen auch die Fragen der Echtheit und Genauigkeit der Gruppeninformationen berücksichtigen.

Das kostenpflichtige Modell der Übertragungsgruppen bestimmt, dass die Gruppenleiter und die Mitglieder der Gruppe nicht einfach „Netzwerkfreunde“ sind, sondern eine Dienstbeziehung zueinander aufbauen: Die Mitglieder zahlen eine Beitrittsgebühr, während der Gruppenleiter regelmäßig Krypto-Investitionsnachrichten veröffentlicht. Daher sollte der Gruppenleiter die Servicequalität gewährleisten und die Veröffentlichung falscher oder irreführender Informationen vermeiden, um die Mitglieder der Gruppe nicht in die Irre zu führen.

Allerdings nutzen die meisten Übertragungsgruppen automatisierte Tools zur Informationsbeschaffung, was es normalerweise schwierig macht, diese Informationen einzeln zu überprüfen. Dies führt dazu, dass, wenn Mitglieder auf der Grundlage dieser nicht verifizierten Informationen investieren und Verluste erleiden, der Gruppenleiter möglicherweise mit bestimmten rechtlichen Compliance-Problemen konfrontiert wird:

  • Vertragsverletzungsprobleme, wenn Mitglieder aufgrund von falschen oder irreführenden Informationen Investitionsverluste erleiden, kann der Gruppenleiter als vertragsbrüchig angesehen werden und das Risiko tragen, zivilrechtlich schadensersatzpflichtig zu sein.

  • Betrugsprobleme, wenn der Gruppenleiter weiß, dass die Informationen problematisch sein könnten, diese jedoch weiterhin verbreitet, könnte dies als betrügerisches Verhalten angesehen werden.

  • Regulatorische Strafen, in bestimmten Fällen könnten regulatorische Behörden auf die Verbreitung falscher Informationen aufmerksam werden und Strafen verhängen, wenn die Auswirkungen schwerwiegend sind.

(3) Probleme der Projektwerbung

Darüber hinaus akzeptieren viele Übertragungsgruppen auch Promotion-Anfragen von Web3-Projekten und bewerben spezifische Projekte innerhalb der Gruppe.

Laut § 148 des Bürgerlichen Gesetzbuches, wenn die falschen Aussagen des Gruppenleiters dazu führen, dass Investoren falsche Vorstellungen entwickeln und Token kaufen oder an Projekten teilnehmen, was zu Vermögensverlusten führt, wird ihr Verhalten als zivilrechtlicher Betrug angesehen, und die Investoren haben das Recht auf Schadensersatz.

Noch ernster ist, dass, wenn der Gruppenleiter bereits die Absicht hat, das Vermögen der Investoren illegal zu besitzen, und durch betrügerische Mittel die Gelder der Investoren erhält, was schließlich zu Vermögensverlusten der Investoren führt, ihr Verhalten sehr wahrscheinlich gegen § 266 des Strafgesetzbuches verstoßen und strafrechtlich verfolgt werden kann.

Anwalt Mankun fasst zusammen

Die kostenpflichtigen Informationsübertragungsgruppen im Krypto-Bereich stellen ein neuartiges Modell der Informationsverbreitung dar, das zwar zu einer wichtigen Strategie für Gruppenleiter geworden ist, um Mitglieder zu gewinnen, aber gleichzeitig auch nicht zu ignorierende rechtliche Compliance-Aspekte mit sich bringt. Daher sollten die Betreiber von Krypto-Übertragungsgruppen sich der rechtlichen Grenzen ihres Handelns bewusst werden. Anwalt Mankun empfiehlt, folgende Maßnahmen zur Regelung des Managements zu ergreifen:

  • Erhalt von Genehmigungen, formelle Kooperationsbeziehungen mit den KOLs oder Gruppenleitern von Originalinhalten aufbauen und eine klare Genehmigung zur Weiterverbreitung der Inhalte erhalten.

  • Klare Quellenangabe, für veröffentlichte oder zitierte Inhalte ist es unerlässlich, den ursprünglichen Autor und die Quelle klar anzugeben und die geistigen Eigentumsrechte der Urheber zu respektieren.

  • Stärkung der Informationsüberprüfung, die von Bots erfassten Informationen sollten manuell überprüft werden, um die Echtheit und Zuverlässigkeit der Informationen sicherzustellen.

  • Klare Haftungsausschlüsse, in den Gruppenregeln sollten Haftungsausschlüsse klar festgelegt werden, um die Gruppenmitglieder zu ermutigen, die Wahrhaftigkeit der Informationen selbst zu beurteilen.

  • Compliance-Werbung, bei der Bewerbung von Projekten sollte eine Compliance-Überprüfung des Projekts durchgeführt werden, um übertriebene Werbung oder Ertragsversprechen zu vermeiden und die Objektivität der Werbeinhalte sicherzustellen.

Das Auftreten von kostenpflichtigen Informationsübertragungsgruppen spiegelt die Marktnachfrage nach hochwertigen, kostengünstigen Informationen wider. Während die Vorteile genossen werden, sollten sich sowohl die Gruppenleiter als auch die Mitglieder der Gemeinschaft der potenziellen rechtlichen Compliance-Aspekte bewusst sein und gemeinsam ein gesundes, konformes Informationsaustauschumfeld aufrechterhalten. Wenn bei der Erstellung oder dem Betrieb von kostenpflichtigen Krypto-Übertragungsgruppen Probleme auftreten, sollten umgehend Anwälte für Compliance-Beratung kontaktiert werden.