Der Artikel wird veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung von: Mankun Blockchain

Laut DefiLlama-Daten ist die Marktkapitalisierung aller Stablecoins in der vergangenen Woche um 2,46 % gestiegen und beträgt nun 182,489 Milliarden Dollar. Davon ist die Marktkapitalisierung von USDT um 0,07 % gestiegen und liegt jetzt bei 114,518 Milliarden Dollar, was einem Marktanteil von 69,82 % entspricht. Die Emission von Stablecoins hat sich zu einem wichtigen Wachstumspunkt im Kryptowährungsmarkt entwickelt.

Die EU (Gesetz über die Regulierung von Krypto-Assets) (MiCA) ist „einer der umfassendsten regulatorischen Rahmen für digitale Vermögenswerte bis heute“. Seit Inkrafttreten dieses Gesetzes hat Coinbase angekündigt, USDT bis Ende des Jahres für europäische Nutzer abzuschalten, und andere Börsen haben ähnliche Maßnahmen ergriffen. Dieser Artikel wird den regulatorischen Rahmen der MiCA für europäische Stablecoin-Emittenten skizzieren und Unternehmen und Einzelpersonen, die auf den europäischen Krypto-Markt expandieren möchten, Compliance-Referenzen bieten.

In Mankun Blockchain haben wir bereits eine grundlegende Einführung in die MiCA gegeben (siehe: Interpretation des EU MiCA-Gesetzes, wie man mit virtuellen Währungsverwaltungsdiensten konform bleibt?丨Mankun Web3 rechtliche Aufklärung).

Es ist zu beachten, dass wir aufgrund des Umfangs nicht alle Compliance-Bestimmungen im Gesetz abdecken können, sondern nur wichtige Teile auswählen und eine erste Analyse basierend auf dem wörtlichen Inhalt der Artikel durchführen. Diese Analyse kann den vollständigen Inhalt der Vorschriften nicht vollständig widerspiegeln und dient lediglich als Referenz für die Leser.

1. Was sind Stablecoins? Definition und Klassifizierung der MiCA

Stablecoins sind eine Art von Kryptowährung, deren Wert an Fiat-Währungen, Rohstoffe, Kryptowährungen und andere Vermögenswerte gekoppelt ist. Ihr Design zielt darauf ab, die Vorteile von Kryptowährungen zu nutzen und gleichzeitig die Preisschwankungen zu minimieren.

Derzeit werden Stablecoins im regulatorischen Rahmen der EU (Gesetz über die Regulierung von Krypto-Assets, MiCA) hauptsächlich in elektronische Geld-Token (Electronic Money Tokens, EMTs) und asset-referenced Tokens (ARTs) unterteilt.

EMTs sind Währungen, die durch die Verknüpfung mit einer offiziellen Währung einen stabilen Wert aufrechterhalten. EMTs sind ähnlich wie Fiat-Währungen in der realen Welt eine „Verkörperung“ im Web3-Bereich, vergleichbar mit einer von nicht staatlichen Stellen ausgegebenen CBDC (Central Bank Digital Currency):

'Electronic money token' oder 'e-money token' bezeichnet eine Art von Krypto-Asset, das vorgibt, einen stabilen Wert zu erhalten, indem es den Wert einer offiziellen Währung referenziert.

ARTs zielen darauf ab, einen stabilen Wert wie EMTs zu erhalten, jedoch auf unterschiedliche Weise: Sie erreichen dies durch die Verknüpfung mit verschiedenen Vermögenswerten, die mehrere Währungen, Rechte usw. umfassen können.

„Asset-referenced token“ bezeichnet eine Art von Krypto-Asset, das kein elektronisches Geld-Token ist und das vorgibt, einen stabilen Wert zu erhalten, indem es einen anderen Wert oder ein Recht oder eine Kombination davon referenziert, einschließlich einer oder mehrerer offizieller Währungen.

Diese Struktur verteilt theoretisch das Risiko, erfordert jedoch aufgrund der Diversifizierung der zugrunde liegenden Vermögenswerte eine relativ strengere Aufsicht. Im Vergleich zu herkömmlichen Fiat-Währungen, die an Gold gekoppelt oder von der staatlichen Kreditwürdigkeit unterstützt werden, verwenden ARTs eine ähnliche „Portfolio“-Strategie, die flexibler ist und sowohl durch die Diversifizierung verschiedener zugrunde liegender Vermögenswerte das Risiko streuen kann, als auch die Möglichkeit bietet, einen bestimmten Vermögenswert zur Stabilität zu wählen. Man kann sagen, dass ARTs mehr Optionen für das Design und die Innovation von Stablecoins bieten.

2. Übersicht der regulatorischen Punkte für Stablecoin-Emittenten

Die Hauptinhalte des MiCA-Gesetzes betreffen die Regeln für die Ausgabe und den Handel von ARTs und EMTs. Artikel 16 bis 47 (insgesamt 31 Artikel) betreffen die Bestimmungen zu ARTs, während Artikel 48 bis 58 (insgesamt 10 Artikel) die Bestimmungen zu EMTs betreffen. Die Vorschriften für ARTs, die vielfältiger sind, sind im MiCA-Gesetz detaillierter. Um die Darstellung klar zu halten, werden wir uns auf die ARTs konzentrieren; wenn wir speziell auf ARTs oder EMTs eingehen, wird dies im Namen deutlich gemacht. Wenn nur „Stablecoins“ erwähnt wird, bezieht es sich sowohl auf ARTs als auch auf EMTs. Gemäß den Bestimmungen der verschiedenen Kapitel von MiCA gibt es vier wichtige Compliance-Punkte, die jeweils sind:

1. Anfrage für die öffentliche Ausgabe und den Handel mit ARTs (Authorisation to offer asset-referenced tokens to the public and to seek their admission to trading)

2. Verpflichtungen der Emittenten von asset-referenced tokens (Obligations of issuers of asset-referenced tokens)

3. Regulatorische Reserve des Stablecoin-Emittenten (Reserve of assets)

4. Bestimmung „wichtiger“ Stablecoins (Significant asset-referenced tokens)

3. Suche nach Genehmigungen für die öffentliche Ausgabe und den Handel mit ARTs

Zugangsvoraussetzungen

Was die Emission von ARTs betrifft, so darf niemand in der EU ARTs öffentlich ausgeben oder versuchen, eine Genehmigung für den Handel zu erhalten, es sei denn, diese Person ist als Emittent von ARTs autorisiert und:

a) Eine juristische Person oder ein anderes Unternehmen, das innerhalb der Union gegründet wurde und von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats gemäß Artikel 21 autorisiert wurde, und

b) Kreditinstitute, die den Bestimmungen des Artikel 17 entsprechen.

Krypto-Asset Whitepaper

Das Whitepaper von Stablecoins (EMTs/ARTs) sollte alle folgenden Informationen enthalten:

1. Informationen über den Emittenten des E-Geld-Tokens/asset-referenced tokens (information about the issuer of thee-money token/asset-referenced tokens)

2. Informationen über Stablecoins (information about thee-money token/asset-referenced tokens)

3. Informationen über das Angebot an die Öffentlichkeit von Stablecoins oder deren Zulassung zum Handel (information about the offer to the public of thee-money token/asset-referenced tokensor its admission to trading)

4. Informationen über die mit Stablecoins verbundenen Rechte und Pflichten (information on the rights and obligations attached to thee-money token/asset-referenced tokens);

5. Informationen über die zugrunde liegende Technologie (information on the underlying technology)

6. Informationen über Risiken (information on the risks)

7. Informationen über die Reservevermögen (information on the reserve of assets)

8. Informationen über die wesentlichen nachteiligen Auswirkungen des Konsensmechanismus, der zur Ausgabe von E-Geld-Token/asset-referenced Tokens verwendet wird, auf das Klima und andere umweltbezogene nachteilige Auswirkungen (information on the principal adverse impacts on the climate and other environment-related adverse impacts of the consensus mechanism used to issue thee-money token/asset-referenced tokens)

Die Vorschriften für ARTs und EMTs stimmen in Bezug auf die Punkte 1-6 und Punkt 8 überein, jedoch gibt es für Punkt 6, der sich auf Informationen über das Reservevermögen bezieht (information on the reserve of assets), eine Regelung für ARTs, die es für EMTs nicht gibt. Dies zeigt, dass MiCA höhere Anforderungen an die Reservevermögen von Krypto-Assets bei ARTs stellt.

Darüber hinaus sollten Stablecoin-Emittenten das genehmigte Krypto-Asset Whitepaper auf ihrer Website veröffentlichen; solange jemand diese Kryptowährung besitzt, sollte der Stablecoin-Emittent fortlaufend Informationen auf der Website bereitstellen.

Schließlich haftet der Stablecoin-Emittent rechtlich, wenn der Inhalt des Whitepapers unvollständig, unfair oder unklar ist oder irreführend wirkt.

Zusammenfassend ist die Offenlegung des Whitepapers von Kryptowährungen entscheidend für den Schutz des Informationsrechts der Investoren; Stablecoin-Emittenten sollten die Vollständigkeit und Genauigkeit der Informationen besonders ernst nehmen, um unnötige regulatorische Risiken zu vermeiden.

4. Verpflichtungen der Stablecoin-Emittenten

Nachdem die erste Hürde genommen wurde und die Genehmigung erteilt wurde, hat der Emittent die Zulassung zur Ausgabe von Stablecoins in der EU erhalten, aber dies bedeutet nicht, dass alles in Ordnung ist; der MiCA-Gesetzesentwurf hat folgende Vorschriften für die Verpflichtungen der ARTs-Emittenten (Obligations of issuers of asset-referenced tokens):

1. Verpflichtung, im besten Interesse der Inhaber von asset-referenced tokens ehrlich, fair und professionell zu handeln: Diese Verpflichtung ist hauptsächlich eine grundlegende Leitlinie, die zwar abstrakt ist, den Emittenten jedoch einen subjektiven Handlungsspielraum bietet.

2. Marketingkommunikation: Alle Marketingkommunikationen, die mit dem Handel von Stablecoins verbunden sind, sollten klar, eindeutig und mit Krypto-Assets konsistent sein. MiCA hat strenge Anforderungen an die Emission und Darstellung von Stablecoins, um provokante und verlockende Aussagen zu vermeiden und das Risiko der Spekulation von Anfang an zu kontrollieren.

3. Fortlaufende Offenlegung (Ongoing information to holders of asset-referenced tokens): Der Stablecoin-Emittent sollte mindestens einmal pro Monat fortlaufende Informationen Offenlegung bereitstellen. Die Offenlegung über die Stablecoin-Emission ist nicht einmalig, sondern fortlaufend; der Emittent muss sicherstellen, dass die Emissionsinformationen kontinuierlich von Aufsichtsbehörden, Investoren und anderen Interessenvertretern wahrgenommen werden können.

4. Beschwerdeverfahren (Complaints-handling procedures): Stablecoin-Emittenten sollten wirksame und transparente Verfahren einrichten und aufrechterhalten, um eingehende Beschwerden schnell, fair und konsistent zu bearbeiten. Stablecoin-Emittenten sollten ein internes Beschwerdemanagement- und Feedbacksystem einrichten, um Konflikte innerhalb der Plattform zu lösen.

5. Identifizierung, Prävention, Verwaltung und Offenlegung von Interessenkonflikten: Stablecoin-Emittenten sollten wirksame Richtlinien und Verfahren umsetzen und aufrechterhalten, um Interessenkonflikte zu identifizieren, zu verhindern, zu verwalten und offen zu legen.

6. Governance-Vereinbarungen: Stablecoin-Emittenten sollten über angemessene Governance-Vereinbarungen verfügen, einschließlich einer klaren organisatorischen Struktur, klaren, transparenten und konsistenten Verantwortlichkeiten, wirksamen Verfahren zur Identifizierung, Verwaltung, Überwachung und Berichterstattung über die Risiken, denen sie ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein könnten, sowie geeigneter interner Kontrollmechanismen, einschließlich solider Verwaltungs- und Buchhaltungsverfahren.

7. Anforderungen an Eigenmittel: Stablecoin-Emittenten sollten jederzeit über Eigenmittel in Höhe von mindestens einem der folgenden Beträge verfügen: (a) 350.000 Euro; (b) 2 % des im Artikel 36 genannten durchschnittlichen Betrags des Reservevermögens; (c) ein Viertel der festen Verwaltungskosten des Vorjahres. Stablecoin-Emittenten benötigen auch eine gewisse „Liquiditätsreserve“, um möglichen Risiken im Zusammenhang mit der Emission und dem Handel von virtuellen Währungen zu begegnen.

Aus den obigen Bestimmungen wird deutlich, dass MiCA umfassende Verpflichtungen für Stablecoin-Emittenten festlegt, insbesondere hinsichtlich der Offenlegung von Informationen (fortlaufende Offenlegung) und der Kommunikation (Marketingkommunikation). MiCA zielt darauf ab, Betrug, Spekulationen und andere Risiken von Anfang an zu verhindern und die Interessen der Stablecoin-Inhaber zu schützen. Andererseits stellen diese Vorschriften auch höhere Compliance-Anforderungen an Stablecoin-Emittenten.

5. Reservevermögen der Stablecoin-Emittenten

Aus dem Abschnitt über die Verpflichtungen der Stablecoin-Emittenten wird deutlich, dass MiCA hohe Anforderungen an die Eigenmittel der Emittenten stellt. Hier hat MiCA ein eigenes Kapitel zur Beschreibung der Reservevermögen der Stablecoin-Emittenten aufgenommen, dessen Hauptpunkte wie folgt zusammengefasst sind:

1. Verpflichtung, über Reservevermögen zu verfügen, sowie die Zusammensetzung und Verwaltung dieses Reservevermögens: Der Stablecoin-Emittent sollte jederzeit über Reservevermögen verfügen; hierbei ist zu beachten, dass das Reservevermögen rechtlich von den Vermögenswerten des Emittenten getrennt sein sollte, um sicherzustellen, dass Gläubiger im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Stablecoin-Emittenten keinen Zugriff auf das Reservevermögen haben. Diese Vorschrift erfordert von Stablecoin-Emittenten, eine rechtliche Struktur für ihre Vermögenswerte zu schaffen, um dieses Risiko zu minimieren.

2. Verwahrung von Reservevermögen: Der Emittent von Stablecoins sollte eine Politik zur Verwahrung von Reservevermögen aufstellen und aufrechterhalten, um das Risiko einer übermäßigen Konzentration von Reservevermögen zu vermeiden.

3. Investition der Reservevermögen: Wenn Stablecoin-Emittenten einen Teil ihrer Reservevermögen investieren möchten, dürfen sie diese Vermögenswerte nur in hochliquide Finanzinstrumente investieren, die Markt-, Kredit- und Konzentrationsrisiken minimieren. Sie sollten vermeiden, dass die Reservevermögen unnötige Risiken eingehen, nur um höhere Renditen zu erzielen.

4. Recht auf Einlösung von Reservevermögen: Stablecoin-Inhaber haben jederzeit das Recht, ihr Reservevermögen einzulösen, und dieser Anspruch des Inhabers erfordert, dass der Emittent eine umfassende Politik zur Gewährleistung dieses dauerhaften Einlöserechts festlegt.

5. Verbot der Zinsgewährung: Es ist den Emittenten von EMTs untersagt, Zinsen auf EMTs zu gewähren, einschließlich Vergütungen, Rabatten usw.

Sondervorschriften für EMTs

Was die Emission und Einlösung von EMTs betrifft, so legt MiCA fest, dass die Emittenten von EMTs nach Erhalt der Gelder zum Nennwert ausgeben müssen; dies ist jedoch nicht in der Regulierung von ARTs enthalten.

6. Bestimmung wichtiger Stablecoins

Neben allgemeinen Stablecoins hat MiCA auch „wichtige“ Stablecoins definiert, und Stablecoin-Emittenten sollten besondere Aufmerksamkeit auf die zusätzlichen regulatorischen Anforderungen legen, die mit „wichtigen“ Stablecoins verbunden sind.

Wenn die ausgegebenen Stablecoins (ARTs/EMTs) während des Berichtszeitraums mindestens drei der folgenden Kriterien erfüllen, können sie als „wichtig“ eingestuft werden und unterliegen zusätzlichen regulatorischen Anforderungen:

  • Die Anzahl der Stablecoin-Inhaber übersteigt 10 Millionen;

  • Der Wert der ausgegebenen Stablecoins, ihre Marktkapitalisierung oder die Vermögensreserve des Stablecoin-Emittenten übersteigt 5.000.000.000 Euro;

  • Die durchschnittliche tägliche Handelsmenge und der durchschnittliche Gesamtwert dieses Stablecoins über den relevanten Zeitraum lagen jeweils über 2,5 Millionen Transaktionen und 500 Millionen Euro;

  • Der Emittent von Stablecoins wird als zentraler Plattformdienstleister von den Europäischen Parlament und Rat (43) gemäß der Verordnung (EU) 2022/1925 benannt;

  • Die Bedeutung der Aktivitäten des Stablecoin-Emittenten auf internationaler Ebene, einschließlich der Verwendung von Stablecoins für Zahlungen und Überweisungen;

  • Die Wechselbeziehung zwischen Stablecoins oder deren Emittenten und dem Finanzsystem;

  • Der gleiche Emittent hat mindestens einen zusätzlichen Stablecoin ausgegeben und bietet mindestens einen Krypto-Asset-Service an.

Wenn ein Stablecoin als „wichtig“ eingestuft wird, wird die zuständige Behörde zusätzliche regulatorische Anforderungen an den Stablecoin stellen, z. B. dass EMTs, die als „wichtig“ eingestuft werden, alle sechs Monate einer unabhängigen Prüfung unterzogen werden müssen. Darüber hinaus gibt es zusätzliche Anforderungen an die Mittelaufsicht und Berichtspflichten.

Gemäß MiCA können neben der passiven Einstufung als „wichtig“ auch Emittenten von EMTs beantragen, dass ihre ausgegebenen virtuellen Währungen als „wichtig“ eingestuft werden.

Zusammenfassend sollten Stablecoin-Emittenten nicht nur die allgemeinen regulatorischen Anforderungen beachten, sondern auch besondere Aufmerksamkeit auf die Kriterien für die Einstufung „wichtiger“ Stablecoins legen. Wenn die ausgegebenen Stablecoins als „wichtig“ eingestuft werden, wird MiCA höhere regulatorische Anforderungen an die Stablecoin-Emittenten stellen.

7. Quantoz: Fallstudie eines europäischen Stablecoin-Emittenten

Nach Angaben von Bloomberg erklärte Arnoud Star Busmann, CEO von Quantoz Payments, in einem Interview, dass Quantoz Payments einen Token einführen wird, der an den Euro und den Dollar gekoppelt ist und dass das Unternehmen von der niederländischen Zentralbank als Emittent von elektronischem Geld autorisiert wurde. Dies legt die Grundlage für eine zukünftige Markterweiterung.

Derzeit halten „Circle’s EURC und Société Générale’s EURCV derzeit 67 % des Marktes für Euro-Stablecoins, während Quantoz’ EURQ versucht, sich einen Platz zu sichern.“ Diese Initiative zeigt nicht nur Quantoz’ Markambitionen, sondern spiegelt auch die Bemühungen neuer Krypto-Unternehmen wider, unter dem MiCA-Regulierungsrahmen konform zu wachsen und innovative Durchbrüche zu erzielen.

Auf dem Markt für Euro-Stablecoins haben Circle und die Société Générale eine starke Marktstellung erlangt und halten über die Hälfte des Marktanteils. In diesem Fall muss Quantoz eine Differenzierungsstrategie verfolgen, um sich in einem Markt mit zahlreichen etablierten Akteuren durchzusetzen.

Mit der schrittweisen Umsetzung des MiCA-Regulierungsrahmens steigen die Compliance-Anforderungen für den Stablecoin-Markt, was tiefgreifende Auswirkungen auf die bestehende Marktsituation hat. Einerseits steigen neue Emittenten wie Quantoz, die die Regulierung aktiv annehmen, schnell auf; andererseits ziehen viele etablierte Stablecoin-Emittenten, die die MiCA-Compliance-Anforderungen nicht erfüllen konnten, sich schrittweise zurück oder ziehen sich sogar aus dem Markt zurück. Dieser Trend deutet darauf hin, dass der zukünftige Stablecoin-Markt von Emittenten dominiert wird, die in Bezug auf Compliance, Transparenz und Risikomanagement herausragende Leistungen erbringen.

Fazit

Dieser Artikel konzentriert sich auf die regulatorischen Bestimmungen der MiCA zu ARTs und fasst die Compliance-Punkte der europäischen Stablecoin-Emittenten in Bezug auf Autorisierung, Verpflichtungen, Reserven und „Bedeutung“ zusammen. Der Artikel kann aufgrund des Umfangs nicht alle Aspekte abdecken und soll den Stablecoin-Emittenten eine richtungsweisende Anleitung bieten. Für Unternehmen oder Einzelpersonen, die planen oder beabsichtigen, Stablecoins in Europa auszugeben, ist die Einhaltung der Vorschriften der entscheidende Weg zur Kontrolle der Risiken im Zusammenhang mit dem Betrieb von virtuellen Währungen. Um Risiken zu steuern, ist es wichtig, das eigene Bewusstsein für Compliance zu stärken, auf Risikovermeidung zu achten und Compliance-Experten oder Anwälte zu konsultieren, um das Risiko einer Stablecoin-Emission zu minimieren.