Laut Daten von DefiLlama ist die Gesamtmarktkapitalisierung von Stablecoins in der vergangenen Woche um 2,46 % gestiegen und beträgt nun 182,489 Milliarden Dollar. Darunter ist die Gesamtmarktkapitalisierung von USDT um 0,07 % gestiegen und beträgt nun 114,518 Milliarden Dollar, mit einem Marktanteil von 69,82 %. Die Ausgabe von Stablecoins ist ein wichtiger Wachstumspunkt im Markt für digitale Währungen geworden.
Das EU-Gesetz über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) ist „einer der umfassendsten Regulierungsrahmen für digitale Vermögenswerte bisher“. Seit Inkrafttreten dieses Gesetzes hat Coinbase angekündigt, bis Ende des Jahres USDT für europäische Nutzer abzuschaffen, und auch andere Börsen haben entsprechende Maßnahmen ergriffen. Dieser Artikel wird den regulatorischen Rahmen von MiCA für Stablecoin-Emittenten in der EU zusammenfassen und Unternehmen und Einzelpersonen, die auf den europäischen Kryptomarkt expandieren möchten, Compliance-Referenzen bieten.
In der Manquin-Blockchain haben wir eine grundlegende Einführung in MiCA gegeben (siehe: Die EU-MiCA-Verordnung entschlüsseln, wie Krypto-Währungsverwaltungsdienste konform werden? | Manquin Web3 Recht).
Es ist erwähnenswert, dass wir aufgrund des begrenzten Umfangs nicht alle Compliance-Vorschriften des Gesetzes abdecken können, sondern wichtige Teile auswählen und eine erste Analyse basierend auf der wörtlichen Bedeutung der Artikel durchführen. Diese Erklärungen können nicht den vollständigen Inhalt der Vorschriften wiedergeben und dienen nur zur Orientierung für die Leser.
I. Was sind Stablecoins? Definition und Klassifizierung von MiCA
Stablecoins sind eine Art von Kryptowährung, deren Wert an Fiat-Währungen, Rohstoffe, Kryptowährungen und andere Vermögenswerte gebunden ist. Ihr Design zielt darauf ab, die Vorteile von Kryptowährungen zu nutzen und gleichzeitig die Preisvolatilität zu minimieren.
Derzeit werden Stablecoins im regulatorischen Rahmen des EU-Gesetzes über Märkte für Krypto-Assets (Markets in Crypto-Assets regulation, MiCA) hauptsächlich in elektronische Geld-Token (Electronic Money Tokens, EMTs) und asset-referenced Tokens (ARTs) unterteilt.
EMTs sind Währungen, die durch die Bindung an eine offizielle Währung einen stabilen Wert aufrechterhalten. EMTs sind ähnlich wie Fiat-Währungen im Web3-Bereich und können als von nichtstaatlichen Stellen ausgegebene CBDCs (central bank digital currencies) betrachtet werden.
'Electronic money token' oder 'e-money token' bezeichnet eine Art von Krypto-Asset, das den Anspruch erhebt, einen stabilen Wert zu bewahren, indem es den Wert einer offiziellen Währung referenziert.
ARTs, wie EMTs, zielen darauf ab, einen stabilen Wert aufrechtzuerhalten, aber sie erreichen dies auf unterschiedliche Weise: Sie verknüpfen sich mit mehreren Vermögenswerten, die mehrere Währungen, Rechte usw. umfassen können, um dieses Ziel zu erreichen;
'Asset-referenced token' bezeichnet eine Art von Krypto-Asset, das kein elektronisches Geld-Token ist und den Anspruch erhebt, einen stabilen Wert zu bewahren, indem es auf einen anderen Wert oder ein Recht oder eine Kombination davon verweist, einschließlich einer oder mehrerer offizieller Währungen.
Diese Struktur verteilt theoretisch das Risiko, erfordert jedoch aufgrund der Diversifizierung der zugrunde liegenden Vermögenswerte eine relativ strengere Aufsicht. Im Vergleich zu traditionellen Fiat-Währungen, die an Gold gebunden sind oder von staatlichem Vertrauen unterstützt werden, verfolgt ARTs einen ähnlichen Ansatz wie ein „Portfolio“, das flexibler ist. Es kann sowohl durch eine Vielzahl von Konfigurationen der zugrunde liegenden Vermögenswerte Risiken streuen als auch einen bestimmten Vermögenswert auswählen, um Stabilität zu bewahren. Man kann sagen, dass ARTs mehr Optionen für das Design und die Innovation von Stablecoins bieten.
II. Übersicht über die wichtigsten regulatorischen Punkte für Stablecoin-Emittenten
Der Hauptinhalt des MiCA-Gesetzes besteht in den verschiedenen Ausgabe- und Handelsregeln für ARTs und EMTs. Artikel 16 bis 47 (insgesamt 31 Artikel) beziehen sich auf ARTs, während die Artikel 48 bis 58 (insgesamt 10 Artikel) sich auf EMTs beziehen. Die Vorschriften für ARTs, die vielfältiger sind, sind im MiCA präziser. Um die Darstellung zu vereinfachen, konzentrieren wir uns auf die wesentlichen Punkte zu ARTs, und wenn wir allein ARTs oder EMTs betonen, wird dies im Namen deutlich; wenn wir nur von „Stablecoins“ sprechen, umfasst dies sowohl ARTs als auch EMTs. Laut den Vorschriften der verschiedenen Kapitel von MiCA gibt es vier wichtige Compliance-Punkte, die jeweils sind:
1. Ersuchen um Genehmigung zur öffentlichen Ausgabe und zum Handel von ARTs (Authorisation to offer asset-referenced tokens to the public and to seek their admission to trading)
2. Verpflichtungen der Emittenten von asset-referenced tokens (Obligations of issuers of asset-referenced tokens)
3. Regulierung der Vermögensreserven des Stablecoin-Emittenten (Reserve of assets)
4. Einstufung „bedeutender“ Stablecoins (Significant asset-referenced tokens)
III. Ersuchen um Genehmigung zur öffentlichen Ausgabe und zum Handel von ARTs
Zugangsvoraussetzungen
Was die Ausgabe von ARTs betrifft, darf niemand in der EU ARTs öffentlich ausgeben oder die Genehmigung für den Handel beantragen, es sei denn, diese Person ist als Emittent von ARTs autorisiert und:
a) eine juristische Person oder ein anderes Unternehmen, das innerhalb der Union gegründet wurde und von der zuständigen Behörde seines Mitgliedstaates gemäß Artikel 21 autorisiert wurde; und
b) Kreditinstitute gemäß Artikel 17.
Krypto-Asset-Whitepaper
Das Whitepaper für Stablecoins (EMTs/ARTs) sollte alle folgenden Informationen enthalten:
1. Informationen über den Stablecoin-Emittenten (information about the issuer of thee-money token/asset-referenced tokens)
2. Informationen über Stablecoins (information about thee-money token/asset-referenced tokens)
3. Informationen über die öffentliche Bereitstellung von Stablecoins oder deren Erlaubnis für den Handel (information about the offer to the public of thee-money token/asset-referenced tokens or its admission to trading)
4. Informationen über die Rechte und Pflichten, die an das elektronische Geld-Token/asset-referenced tokens angehängt sind (information on the rights and obligations attached to thee-money token/asset-referenced tokens);
5. Informationen über die zugrunde liegende Technologie (information on the underlying technology)
6. Informationen über Risiken (information on the risks)
7. Informationen über die Vermögensreserven (information on the reserve of assets)
8. Informationen über die wesentlichen nachteiligen Auswirkungen des Konsensmechanismus, der zur Ausgabe des elektronischen Geld-Token/asset-referenced tokens verwendet wird, auf das Klima und andere umweltbezogene nachteilige Auswirkungen (information on the principal adverse impacts on the climate and other environment-related adverse impacts of the consensus mechanism used to issue thee-money token/asset-referenced tokens)
Die Vorschriften für ARTs und EMTs sind für die Punkte 1-6 und Punkt 8 überlappend, jedoch gibt es für Punkt 6, der Informationen über die Vermögensreserven (information on the reserve of assets) betrifft, eine Regelung für ARTs, aber nicht für EMTs. Dies zeigt, dass MiCA höhere Anforderungen an die Vermögensreserven von ARTs stellt.
Darüber hinaus sollte der Stablecoin-Emittent das genehmigte Whitepaper für Krypto-Assets auf seiner Website veröffentlichen; solange jemand dieses Krypto-Asset hält, sollte der Stablecoin-Emittent die Informationen kontinuierlich auf der Website offenlegen.
Schließlich sollten Stablecoin-Emittenten für unvollständige, unfaire oder unklare Inhalte in ihrem Whitepaper oder für irreführende Informationen rechtliche Verantwortung übernehmen.
Zusammenfassend ist die Offenlegung von Krypto-Asset-Whitepapers für den Schutz des Informationsrechts der Investoren von entscheidender Bedeutung. Stablecoin-Emittenten sollten besonders auf die Vollständigkeit und Genauigkeit der Informationen achten, um unnötige regulatorische Risiken zu vermeiden.
IV. Verpflichtungen des Stablecoin-Emittenten
Durch die erste Genehmigung hat der Emittent das Recht erhalten, Stablecoins in der EU auszugeben, aber das bedeutet nicht, dass alles erledigt ist; der MiCA-Gesetzesentwurf legt die Verpflichtungen der ARTs-Emittenten (Obligations of issuers of asset-referenced tokens) fest, die wie folgt lauten:
1. Verpflichtung, im besten Interesse der Inhaber von asset-referenced tokens ehrlich, fair und professionell zu handeln (Obligation to act honestly, fairly and professionally in the best interest of the holders of asset-referenced tokens): Diese Verpflichtung ist hauptsächlich eine allgemeine Richtlinie, die, obwohl abstrakt, den subjektiven Zweck des Handelns des Emittenten leitet.
2. Marketingkommunikation (Marketing communications): Alle Marketingkommunikationen, die mit dem Handel von Stablecoins in Verbindung stehen, sollten klar, eindeutig und konsistent mit den Krypto-Assets sein. MiCA stellt für die Ausgabe und Darstellung von Stablecoins relativ strenge Anforderungen, um provokante und verlockende Erklärungen zu vermeiden und das Spekulationsrisiko an der Quelle zu steuern.
3. Laufende Offenlegung (Ongoing information to holders of asset-referenced tokens): Der Stablecoin-Emittent muss mindestens einmal im Monat laufende Informationen offenlegen. Die Offenlegung über die Ausgabe von Stablecoins ist nicht einmalig, sondern kontinuierlich; der Emittent muss sicherstellen, dass die veröffentlichten Informationen kontinuierlich von den Regulierungsbehörden, Investoren und anderen Interessengruppen erhalten werden können.
4. Beschwerdeverfahren (Complaints-handling procedures): Der Stablecoin-Emittent sollte wirksame und transparente Verfahren einrichten und aufrechterhalten, um eingehende Beschwerden schnell, fair und konsistent zu bearbeiten. Der Stablecoin-Emittent sollte intern ein effektives Beschwerdemanagement und Feedback-System einrichten, um Konflikte intern zu lösen.
5. Identifizierung, Prävention, Management und Offenlegung von Interessenkonflikten (Identification, prevention, management and disclosure of conflicts of interest): Der Stablecoin-Emittent sollte wirksame Politiken und Verfahren umsetzen und aufrechterhalten, um Konflikte zwischen den Interessen zu identifizieren, zu verhindern, zu managen und offenzulegen.
6. Governance-Vereinbarungen (Governance arrangements): Der Stablecoin-Emittent sollte über eine angemessene Governance-Vereinbarung verfügen, die eine klare organisatorische Struktur, klare, transparente und konsistente Verantwortungsbereiche, effektive Verfahren zur Identifizierung, Verwaltung, Überwachung und Berichterstattung über die Risiken, die er oder sie möglicherweise hat oder haben könnte, sowie angemessene interne Kontrollmechanismen umfasst, einschließlich solider administrativer und buchhalterischer Verfahren.
7. Eigenkapitalanforderungen (Own funds requirements): Der Stablecoin-Emittent muss jederzeit über Kapital in Höhe des folgenden Höchstbetrags verfügen: (a) 350.000 Euro; (b) 2 % des durchschnittlichen Vermögensreserves gemäß Artikel 36; (c) ein Viertel der fixen Verwaltungskosten des Vorjahres. Der Stablecoin-Emittent muss auch über eine bestimmte „Liquiditätsreserve“ verfügen, um den Risiken der Ausgabe und des Handels mit virtuellen Währungen zu begegnen.
Aus den obigen Vorschriften geht hervor, dass die Verpflichtungen für Stablecoin-Emittenten im MiCA relativ umfassend sind, insbesondere hinsichtlich der Offenlegung von Informationen (laufende Offenlegung) und der Übermittlung (Marketingkommunikation). Es ist ersichtlich, dass MiCA darauf abzielt, Risiken wie Betrug und Spekulation bereits an der Quelle zu verhindern und die Interessen der Stablecoin-Inhaber zu schützen; andererseits stellen diese Vorschriften auch höhere Compliance-Anforderungen an Stablecoin-Emittenten.
V. Vermögensreserven des Stablecoin-Emittenten
Aus dem Abschnitt über die Verpflichtungen der Stablecoin-Emittenten ist ersichtlich, dass MiCA hohe Anforderungen an das Eigenkapital der Emittenten stellt. Hier hat MiCA ein eigenes Kapitel eingeführt, das die Vermögensreserven der Stablecoin-Emittenten (Reserve of assets) beschreibt; die wichtigsten Punkte sind wie folgt:
1. Verpflichtung zur Verfügung über Vermögensreserven sowie deren Zusammensetzung und Verwaltung (Obligation to have a reserve of assets, and composition and management of such reserve of assets): Der Stablecoin-Emittent muss jederzeit Vermögensreserven halten, wobei besonders zu beachten ist, dass die Vermögensreserven rechtlich von den Vermögenswerten des Emittenten getrennt sein müssen, um sicherzustellen, dass Gläubiger im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Stablecoin-Emittenten keinen Zugriff auf die Vermögensreserven haben. Diese Regelung erfordert, dass der Stablecoin-Emittent die Vermögensisolierung erreicht; der Emittent muss sorgfältig über die rechtliche Struktur seiner Vermögenswerte nachdenken, um dieses Risiko zu minimieren.
2. Verwahrung der Vermögensreserven (Custody of reserve assets): Der Stablecoin-Emittent sollte eine Aufbewahrungspolitik für die Vermögensreserven einrichten und aufrechterhalten, um das Risiko einer übermäßigen Konzentration der Vermögensreserven zu vermeiden.
3. Investition der Vermögensreserven (Investment of the reserve of assets): Wenn der Stablecoin-Emittent einen Teil seiner Vermögensreserven investieren möchte, darf er diese nur in hochliquide Finanzinstrumente mit minimalem Marktrisiko, Kreditrisiko und Konzentrationsrisiko investieren. Er sollte vermeiden, unnötige Risiken für die Vermögensreserven im Streben nach höheren Renditen einzugehen.
4. Recht auf Rücknahme (Right of redemption): Stablecoin-Inhaber haben jederzeit das Recht, die Vermögensreserven zurückzunehmen, und dieses Recht erfordert von den Emittenten die Entwicklung einer klaren Politik für dieses permanente Rücknahmerecht.
5. Verbot von Zinszahlungen (Prohibition of granting interest): Die Emittenten von EMTs sind untersagt, Zinsen in Verbindung mit EMTs zu gewähren, einschließlich Vergütungen, Rabatten usw.
Besondere Vorschriften für EMTs
Im Hinblick auf die Ausgabe und Einlösung von EMTs legt MiCA fest, dass Emittenten von EMTs diese nach Erhalt der Gelder zum Nennwert ausgeben müssen, was nicht in der Regulierung für ARTs enthalten ist.
VI. Einstufung bedeutender Stablecoins
Neben allgemeinen Stablecoins legt MiCA auch Vorschriften für „bedeutende“ Stablecoins fest, auf die Stablecoin-Emittenten besonders achten sollten, da sie zusätzliche regulatorische Anforderungen mit sich bringen können.
Wenn die ausgegebenen Stablecoins (ARTs/EMTs) während des Berichtszeitraums mindestens drei der folgenden Kriterien erfüllen, können sie als „bedeutend“ eingestuft werden und unterliegen zusätzlichen regulatorischen Anforderungen:
Die Anzahl der Stablecoin-Inhaber übersteigt 10 Millionen;
Der Wert der ausgegebenen Stablecoins, ihre Marktkapitalisierung oder die Vermögensreserven des Stablecoin-Emittenten übersteigen 5.000.000.000 Euro;
Die durchschnittliche tägliche Handelsanzahl und der durchschnittliche Gesamtwert des Stablecoins im relevanten Zeitraum liegen jeweils über 2,5 Millionen Transaktionen und 500 Millionen Euro;
Der Emittent des Stablecoins wird als zentraler Plattformdienstleister gemäß der Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates (43) benannt;
Die Bedeutung der internationalen Aktivitäten des Stablecoin-Emittenten, einschließlich der Verwendung von Stablecoins für Zahlungen und Überweisungen;
Die wechselseitige Verbindung zwischen Stablecoins oder deren Emittenten und dem Finanzsystem;
Der gleiche Emittent gibt mindestens einen zusätzlichen Stablecoin aus und bietet mindestens einen Kryptowährungsdienst an.
Wenn Stablecoins als „bedeutend“ eingestuft werden, wird die zuständige Behörde zusätzliche regulatorische Anforderungen an die Stablecoins stellen, zum Beispiel: Ab dem Zeitpunkt, an dem EMTs als „bedeutend“ eingestuft werden, sollte alle sechs Monate eine unabhängige Prüfung durchgeführt werden. Darüber hinaus gibt es zusätzliche regulatorische Anforderungen wie Finanzaufsicht und Berichtspflichten.
Gemäß MiCA-Vorschriften können EMT-Emittenten, abgesehen von der passiven Einstufung als „bedeutend“, ebenfalls beantragen, ihre ausgegebenen virtuellen Währungen als „bedeutend“ einzustufen.
Zusammenfassend sollten Stablecoin-Emittenten neben den allgemeinen regulatorischen Anforderungen besonders auf die Kriterien für die Einstufung als „bedeutend“ achten. Sobald die ausgegebenen Stablecoins als „bedeutend“ eingestuft werden, wird MiCA höhere regulatorische Anforderungen an die Stablecoin-Emittenten stellen.
VII. Quantoz: Fallstudie zu europäischen Stablecoin-Emittenten
Laut Bloomberg erklärte Arnoud Star Busmann, CEO von Quantoz Payments, in einem Interview, dass Quantoz Payments eine Token ausgeben wird, die an den Euro und den Dollar gebunden ist, nachdem das Unternehmen von der niederländischen Zentralbank als Emittent von elektronischem Geld autorisiert wurde. Dies schafft eine Grundlage für die zukünftige Markterweiterung.
Derzeit halten „Circle's EURC und die EURCV der Société Générale 67 % des Marktes für Euro-Stablecoins, während Quantoz's EURQ versucht, sich einen eigenen Platz zu sichern.“ Diese Initiative zeigt nicht nur die Marktambitionen von Quantoz, sondern spiegelt auch die Bemühungen neuer Krypto-Unternehmen wider, unter dem regulatorischen Rahmen von MiCA konform zu wachsen und innovative Durchbrüche zu erzielen.
Im Markt für Euro-Stablecoins haben Circle und die Société Générale eine starke Marktposition aufgebaut und halten über die Hälfte des Marktanteils. In diesem Kontext muss Quantoz eine Differenzierungsstrategie verfolgen, um sich in einem Markt mit bereits etablierten großen Akteuren durchzusetzen.
Mit der schrittweisen Umsetzung des MiCA-Regulierungsrahmens steigen die Compliance-Anforderungen im Stablecoin-Markt kontinuierlich, was weitreichende Auswirkungen auf die bestehende Marktlandschaft hat. Einerseits nehmen neue Emittenten wie Quantoz, die regulatorische Anforderungen aktiv annehmen, schnell zu; andererseits ziehen sich viele etablierte Stablecoin-Emittenten, die den MiCA-Compliance-Anforderungen nicht entsprechen, allmählich zurück oder verlassen den Markt. Dieser Trend zeigt, dass der zukünftige Stablecoin-Markt von Emittenten dominiert werden wird, die in den Bereichen Compliance, Transparenz und Risikomanagement herausragende Leistungen erbringen.
Fazit
Dieser Artikel konzentriert sich auf die regulatorischen Bestimmungen von MiCA für ARTs und fasst die Compliance-Punkte für europäische Stablecoin-Emittenten in Bezug auf Autorisierung, Verpflichtungen, Reserven und „Bedeutung“ zusammen. Aufgrund des begrenzten Umfangs kann nicht auf alle Aspekte eingegangen werden, und der Artikel dient als richtungsweisende Anleitung für Stablecoin-Emittenten. Für Unternehmen oder Einzelpersonen, die planen oder beabsichtigen, Stablecoins in Europa auszugeben, bleibt die Compliance der unverzichtbare Weg zur Kontrolle von Risiken im Umgang mit virtuellen Währungen. Um Risiken zu steuern, ist es neben der Stärkung des eigenen Compliance-Bewusstseins und der Fokussierung auf Risikoprävention auch wichtig, Compliance-Experten oder Anwälte zu konsultieren, um die Risiken im Zusammenhang mit Stablecoins zu mindern.