❗️🇷🇺 Die Staatsduma der Russischen Föderation hat in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Besteuerung von Transaktionen mit Kryptowährung verabschiedet

▫️Digitale Währung wird als Eigentum anerkannt. 

▫️Mining und Operationen mit Kryptowährung sind von der Mehrwertsteuer befreit. 

▫️Einnahmen aus Transaktionen unterliegen der Einkommensteuer in Höhe von 13–15 %. 

▫️Bergleute (juristische Personen) müssen Einkommensteuer zum Standardsatz zahlen (erhöht auf 25 %).

▫️Bergleute können sich NICHT als Selbstständige registrieren lassen. 

▫️Einnahmen aus Transaktionen mit digitaler Währung werden mit Einnahmen aus dem Verkauf von Wertpapieren (Aktien und Anleihen usw.) zu einer einzigen Steuerbemessungsgrundlage zusammengefasst. 

❗️Die wesentlichen Bestimmungen sollen am 1. Januar 2025 in Kraft treten.