❗️🇷🇺 Die Staatsduma der Russischen Föderation hat in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Besteuerung von Transaktionen mit Kryptowährung verabschiedet
▫️Digitale Währung wird als Eigentum anerkannt.
▫️Mining und Operationen mit Kryptowährung sind von der Mehrwertsteuer befreit.
▫️Einnahmen aus Transaktionen unterliegen der Einkommensteuer in Höhe von 13–15 %.
▫️Bergleute (juristische Personen) müssen Einkommensteuer zum Standardsatz zahlen (erhöht auf 25 %).
▫️Bergleute können sich NICHT als Selbstständige registrieren lassen.
▫️Einnahmen aus Transaktionen mit digitaler Währung werden mit Einnahmen aus dem Verkauf von Wertpapieren (Aktien und Anleihen usw.) zu einer einzigen Steuerbemessungsgrundlage zusammengefasst.
❗️Die wesentlichen Bestimmungen sollen am 1. Januar 2025 in Kraft treten.