☄️ Die Staatsduma hat ein neues Gesetz zur Besteuerung von Kryptowährungen verabschiedet!
Moskau, 26. November. Die Staatsduma hat in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Besteuerung digitaler Währungen verabschiedet. Dieses Dokument wurde von der Regierung der Russischen Föderation initiiert und wird nun viele Aspekte im Zusammenhang mit digitalen Vermögenswerten regeln.
🔍 Was genau wird sich ändern?
Digitale Währung als Eigentum: Nach dem neuen Gesetz wird digitale Währung als Eigentum im Sinne der Abgabenordnung der Russischen Föderation anerkannt. Das bedeutet, dass Transaktionen damit Steuern unterliegen, nicht jedoch der Mehrwertsteuer!
Bergbau und Meldungen: Betreiber von Bergbauinfrastrukturen sind nun verpflichtet, den Steuerbehörden Personen zu melden, die auf ihren Geräten Bergbau betreiben. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe von 40.000 Rubel geahndet.
Einkommensbesteuerung: Einkünfte aus dem Mining digitaler Währungen unterliegen der persönlichen Einkommenssteuer in Höhe von 13–15 %. Diese Erlöse werden nun mit anderen Einnahmen, etwa aus dem Verkauf von Aktien und Anleihen, zusammengeführt.
Für Organisationen und Einzelunternehmer, die im Bergbau tätig sind, wird das Einkommen mit dem üblichen Körperschaftsteuersatz besteuert.
⚖️ Verbot des Selbstständigkeitsmodus: Es ist wichtig zu beachten, dass Personen, die Bergbau oder digitale Währungstransaktionen betreiben, den Selbstständigkeitsmodus oder das vereinfachte Steuersystem nicht nutzen können.
📆 Wann tritt es in Kraft?: Das Gesetz tritt mit dem Tag der offiziellen Veröffentlichung in Kraft. Darüber hinaus sind Übergangsbestimmungen vorgesehen, um den ausübenden Künstlern die Anpassung an neue Anforderungen zu erleichtern.