Als allgemeiner Sieg wurde ein Urteil des Obersten Gerichtshofs des Staates New York verkündet, das es Greenidge Generation erlaubte, die Stromerzeugung und das Bitcoin-Mining in seiner Anlage in Dresden, New York, fortzusetzen und eine Verlängerung der Luftgenehmigung nach Titel V des Clean Air Act zu beantragen, die das staatliche Department of Environmental Conservation (DEC) im Juni 2022 abgelehnt hatte.

Gleichzeitig bestätigte das Gericht die Befugnis des DEC, Greenidge die Genehmigung gemäß dem Climate Leadership and Community Protection Act (CLCPA) des Staates zu verweigern. Das Gericht stellte fest, dass das DEC in diesem Fall willkürlich gehandelt habe, aber „Greenidge hat nicht nachgewiesen, dass das DEC unangemessene Politikgestaltung betrieben hat.“

Genehmigung für Greenidge wird überdacht

Greenidge verlor im Mai seine Berufung gegen die Lizenzverweigerung des DEC und reichte beim Obersten Gerichtshof des Staates eine Petition nach Artikel 78 ein, um eine Überprüfung der Entscheidung zu erwirken. Sein Werk in der Finger-Lakes-Region von New York sollte am 14. November geschlossen werden, wenn der Oberste Gerichtshof seiner Petition nicht stattgab.

Richter Vincent DiNolfo stellte in einem Urteil vom 14. November fest:

„DEC hatte die Befugnis, Greenidges Verlängerungsantrag gemäß CLCPA §7(2) abzulehnen, hat bei der Nutzung dieser Befugnis für die endgültige Ablehnung jedoch auf eine Weise gehandelt, die sowohl von Rechtsfehlern geprägt als auch willkürlich und launenhaft war.“

Der Richter hob die Ablehnung der Genehmigung auf und verwies die Angelegenheit zur erneuten Prüfung im Einklang mit seiner Entscheidung an das DEC zurück.

Quelle: Carol Anne Farrell

Rhetorik in der Großproduktion

Die Gemüter in diesem Fall kochten hoch, wie aus den Reaktionen auf die Entscheidung von Richter DiNolfo hervorging. Greenidge sagte in einer Erklärung, dass „das Urteil sicherstellt, dass […] die Karrieren unserer lokalen Mitarbeiter nicht durch politisch motivierte Übergriffe der Regierung zerstört werden, die keine rechtliche Grundlage haben.“

Die gemeinnützige Organisation Earthjustice erlangte im Namen mehrerer Umweltorganisationen den Status eines Intervenienten in dem Fall – das heißt einer dritten Partei, die Interessen daran hat. Greenidge bezeichnete sie als „Verbündete des DEC in der Interessengemeinschaft, für die die Wahrheit zu weit ging“.

Die Vorsitzende des Sierra Club Atlantic Chapter, Kate Bartholomew, sagte in einer von Earthjustice veröffentlichten Erklärung:

„Greenidge hat nicht nur versucht, die vorherigen Entscheidungen des DEC aufzuheben, sondern auch, New Yorks monumentales Klimagesetz zu dezimieren. Ich bin ermutigt, dass das Gericht in diesem Fall die fehlerhaften Behauptungen des Umweltverschmutzers aus einem anderen Bundesstaat durchschaut hat.“

„Ich bin angewidert darüber, wie sehr diesem Umweltverschmutzer gestattet wird, das Rechtssystem zu missbrauchen und weiterhin aktiv zu sein, während er seine schwachen Ansprüche aggressiv vor Gericht vertritt“, fuhr Bartholomew fort.

Magazin: Rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Erstellung gefälschter Krypto-Token durch das FBI