Das US-Justizministerium (DOJ) hat eine Website gestartet, um Informationen von Personen zu sammeln, die vom Bitfinex-Hack von 2016 betroffen sind. Das DOJ erklärte, dass es Aussagen von Personen einlade, die von dem Hack betroffen sind, einschließlich der Kontoinhaber von Bitfinex. Die Initiative zielt darauf ab, Informationen darüber zu sammeln, wie der Hack diese Personen betroffen hat.

Das DOJ stellte klar, dass es gemäß dem Gesetz über die Rechte von Opfern von Straftaten (CVRA) keine „Opfer“ in Bezug auf die Straftaten in diesem Fall anerkennt. Das Ministerium erklärte jedoch, dass es vorsichtig mit der Initiative fortfahre. Das DOJ sagte, es suche Aussagen von allen, die möglicherweise durch die Handlungen des Angeklagten geschädigt wurden, einschließlich relevanter Details für die bevorstehende Urteilsverkündung der Beteiligten.

In einem Gerichtsdokument vom 8. Oktober identifizierte das DOJ Bitfinex als die einzige Partei, die für eine Entschädigung in Frage kommt. Es wurde auch angemerkt, dass es sich keiner anderen Personen bewusst ist, die die Definition eines Opfers gemäß dem CVRA in diesem Fall erfüllen. Der Hack von 2016 ereignete sich, als Ilya Lichtenstein Berichten zufolge auf die Systeme von Bitfinex zugriff und etwa 120.000 Bitcoin im Wert von 72 Millionen Dollar zum damaligen Zeitpunkt stahl.

Mit dem Anstieg des Wertes von Bitcoin beläuft sich dieser Betrag jetzt auf etwa 9,2 Milliarden Dollar. Nach dem Diebstahl verwendeten Lichtenstein und seine Frau, Heather Morgan, die unter dem Pseudonym „Razzlekhan“ bekannt ist, mehrere komplexe Methoden, um die Gelder zu waschen. Ihre Taktiken umfassten die Verwendung mehrerer Transaktionsschichten, Krypto-Mixer, nicht konforme Börsen und Darknet-Märkte.

Das Paar bewegte auch die Erlöse des Hacks über Bankkonten in den USA und außerhalb. Letzten Monat empfahlen die Staatsanwälte eine 18-monatige Haftstrafe für Morgan wegen ihrer Rolle bei der Geldwäsche und eine fünfjährige Haftstrafe für Lichtenstein. Morgan beantragt eine Haftstrafe von bereits verbüßter Zeit, um weitere Inhaftierung zu vermeiden.

Lichtenstein ist am 14. November zur Urteilsverkündung vorgesehen, gefolgt von Morgans Urteilsverkündung am nächsten Tag.

Quelle

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