🚀Das Volksgericht des Bezirks Laiwu in der Stadt Jinan hat einen typischen Fall zu digitalen Sammlungen vorgelegt. In der Zusammenfassung des Urteils heißt es: Digitale Sammlungen sind eine Art virtuelles Online-Eigentum, und ihre Verbreitung und ihr Handel sind in meinem Land derzeit nicht verboten. Solange beide Parteien der Transaktion über die entsprechende zivilrechtliche Geschäftsfähigkeit verfügen und ihre Absichten wahr sind, ist die Transaktion legal und gültig. Digitale Sammlungen haben sowohl Sammlungs- als auch Investitionsmerkmale, das Marktrisiko ist jedoch hoch und die Käufer sind für ihre eigenen Risiken verantwortlich. Was denken Sie? Willkommen zur Diskussion im Kommentarbereich! 📈