• Die Federal Tax Authority (FTA) der VAE hat Änderungen an den Durchführungsbestimmungen des Bundeserlasses Nr. 8 aus dem Jahr 2017 zur Mehrwertsteuer (MwSt.) angekündigt.

Die Änderungen, die gemäß Kabinettsbeschluss Nr. (100) des Jahres 2024 ab dem 15. November in Kraft treten, führen eine Mehrwertsteuerbefreiung für die Übertragung und Umwandlung virtueller Vermögenswerte ein, einschließlich #cryptocurrencies .

An diesen Transaktionen beteiligte Einzelpersonen und Unternehmen werden von der Mehrwertsteuerpflicht befreit. Darüber hinaus lockert Artikel 30 die Bedingungen für die Anwendung des Nullsteuersatzes und befasst sich mit der Mehrwertsteuerbesteuerung beim Export von Waren. Exporteure können anstelle der bisherigen strengen Anforderungen verschiedene Arten von Unterlagen wie Zollerklärungen und Transportbescheinigungen vorlegen.

Diese Änderungen stehen im Einklang mit dem Verbrauchssteuergesetz, insbesondere im Hinblick auf die Verbrauchssteuerbefreiung für aus den VAE exportierte Waren. Artikel 31 ändert die Mehrwertsteuerregeln für exportierte Dienstleistungen, da exportierte Dienstleistungen nicht als in den VAE oder in bestimmten im Gesetzesdekret genannten Gebieten erbracht gelten sollten. Diese Änderung begrenzt effektiv die Anwendung des Null-Mehrwertsteuersatzes auf exportierte Dienstleistungen, indem bestimmte Dienstleistungen als Standarddienstleistungen eingestuft werden, wenn der Ort der Erbringung in den VAE liegt. Dies könnte Auswirkungen auf Immobilien, elektronische Dienstleistungen und Telekommunikation haben.

Die bedeutendste Änderung ist in Artikel 42 über die Besteuerung von Finanzdienstleistungen enthalten. Diese Änderung fügt unter anderem eine Mehrwertsteuerbefreiung für die Verwaltung von Investmentfonds, die Übertragung des Eigentums an virtuellen Vermögenswerten und die Umwandlung dieser Vermögenswerte hinzu. Die beiden letztgenannten Vorgänge sind nun rückwirkend zum 1. Januar 2018 ausdrücklich von der Mehrwertsteuer befreit.

Fondsmanager, die Investitionen verwalten, müssen prüfen, ob ihre Leistungen unter diese Mehrwertsteuerbefreiung fallen: Wenn sie einen in den VAE zugelassenen Investmentfonds verwalten, sind ihre Leistungen im Zusammenhang mit Fondsverwaltung, Investition und Performanceüberwachung von der Mehrwertsteuer befreit.

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