Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben Vorschriften angekündigt, die Übertragungen und Konvertierungen digitaler Vermögenswerte und Kryptowährungen von der Mehrwertsteuer (MwSt.) befreien.

Diese von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) am 2. Oktober angekündigten Änderungen gelten auch für zusätzliche Dienstleistungen wie die Verwaltung von Anlagefonds und die Übertragung virtueller Vermögenswerte.

Diese Ausnahmen gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2018.

PwC gab an, dass virtuelle Vermögenswerte als Wertdarstellungen definiert werden, die in den VAE digital gehandelt oder umgewandelt und für Anlagezwecke verwendet werden können.

Dubais Virtual Asset Regulatory Authority (VARA) und die Securities and Commodities Authority (SCA) haben vereinbart, gemeinsam Anbieter von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte zu regulieren.

VARA hat die Regeln für das Krypto-Marketing verschärft und verlangt, dass alle Werbematerialien die Warnung enthalten, dass „virtuelle Vermögenswerte ganz oder teilweise an Wert verlieren können und extremen Schwankungen unterliegen“.