Die US-Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission) legte am 2. Oktober im Ripple-Fall Berufung ein, um die Entscheidung von Richterin Analisa Torres aufzuheben.

– Richter Torres hatte zuvor entschieden, dass Sekundärverkäufe von XRP keine Wertpapierverkäufe sind.

- Allerdings wurden frühe Verkäufe der Ripple-Gründer an institutionelle Anleger als Wertpapierverkäufe anerkannt.

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