Die taiwanesische Finanzaufsichtsbehörde hat angekündigt, dass professionelle Anleger nun mithilfe einer Re-Trust-Methode in ausländische börsengehandelte Fonds (ETFs) für virtuelle Vermögenswerte investieren können. Diese Initiative zielt darauf ab, die Anlagemöglichkeiten zu erweitern, da Bitcoin- und Ethereum-ETFs viel Geld aus der ganzen Welt anziehen. Dies wird auch die Aktivität der taiwanesischen Wertpapierfirmen in diesem Bereich ankurbeln. Zu den professionellen Anlegern zählen institutionelle Anleger, vermögende Investmentinstitute und Kunden mit hohem Vermögen.

Neue Vorschriften verbieten Privatanlegern den Zugang zu ausländischen virtuellen Asset-ETFs in Taiwan

Die Kommission hat diese Entscheidung nach Gesprächen mit der Securities Business Association der Republik China über das höhere Risiko von Investitionen in ausländische virtuelle Vermögens-ETFs getroffen. Um diese Risiken zu verringern, empfahl die Kommission, dass nur professionelle Anleger durch Weitervertrauen in diese Anlagen investieren sollten, da diese Investitionen komplex sind und eine hohe Volatilität aufweisen.

Nach den neuen Regeln der Finanzaufsichtsbehörde dürfen Privatanleger aufgrund der zahlreichen Risiken und der Volatilität nicht direkt in ausländische virtuelle Vermögens-ETFs investieren. Daher sind diese Transaktionen auf qualifizierte Anleger beschränkt. Dazu zählen Institutionen und Personen mit hohen investierbaren Vermögenswerten und umfassender Anlageerfahrung.

Neue Vorschriften schärfen das Bewusstsein der Anleger für ETFs für virtuelle Vermögenswerte

Wertpapierfirmen müssen außerdem ihre Kundenkategorisierungsprozesse und kundenbezogenen Anforderungen verbessern. Sie müssen eine geeignete Produktstruktur für virtuelle ETFs einrichten, die vom Vorstand genehmigt werden muss. Vor dem ersten Verkauf an einen bestimmten Kunden müssen die Firmen das Verständnis des Kunden für virtuelle Vermögenswerte und seine Anlageerfahrung beurteilen, um das Produkt an seine Fähigkeiten und seine Risikobereitschaft anzupassen.

Darüber hinaus müssen Privatkunden, die keine institutionellen Anleger sind, vor ihrem ersten Kauf einen Risikowarnbrief unterzeichnen. Dieser Brief erinnert die Anleger daran, dass Investitionen in virtuelle Vermögens-ETFs mit einem gewissen Risiko verbunden sind und daher Vorsicht geboten ist.

Wertpapierfirmen sind jedoch verpflichtet, ihren Kunden vor jedem Erstkauf des Wertpapiers relevante Produktinformationen zur Verfügung zu stellen. Dieser Schritt erhöht das Bewusstsein für die Investition. Er soll Kunden bei der Entscheidungsfindung bezüglich ihrer Investition in die virtuellen Vermögenswerte unterstützen.

Und nicht zuletzt verlangt die Kommission von den Wertpapierfirmen, dass sie ihren Mitarbeitern Schulungen und Ausbildungen zu den virtuellen Vermögenswerten und Produkten anbieten, mit denen sie handeln. Diese Schulungen zielen darauf ab, das Wissen und die Fähigkeit der Mitarbeiter zu verbessern, Kunden bei diesen komplexen Strukturen zu unterstützen.