Polygon wird Assetera hosten, Europas ersten regulierten Sekundärmarkt für tokenisierte Real-World-Assets (RWAs) auf Blockchain-Basis. Assetera wird von der österreichischen Finanzmarktaufsicht reguliert. Es wird intern entwickelte Smart Contracts auf der Blockchain einsetzen.

Assetera richtet sich an Privatkunden, professionelle Kunden und institutionelle Kunden und bietet tokenisierte Finanzinstrumente – übertragbare Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Fondsanteile und Derivate – sowie tokenisierte RWAs wie Immobilien und Kunst.

Immer an, atomar und reguliert

Assetera wird Handelsaktivitäten direkt im Polygon-Netzwerk durchführen und dabei Stablecoins für Kauf, Clearing und Abwicklung über Atomic Swaps nutzen. Der Handel wird rund um die Uhr ohne manuelle Eingriffe möglich sein. Assetera-CEO Thomas Labenbacher sagte in einer Erklärung gegenüber Cointelegraph:

„Dies eröffnet eine Welt voller Möglichkeiten für Vermögenseigentümer und Investoren, sodass ein bisher unvorstellbares Maß an Liquidität und Zugänglichkeit erreicht wird. Der […] Polygon Proof-of-Stake-Mechanismus stellt sicher, dass wir diese revolutionäre Plattform nachhaltig skalieren können […], ohne Kompromisse bei der Sicherheit oder der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften einzugehen.“

Assetera unterstützt Custodial- und Non-Custodial-Wallets und die Einführung von bankverwalteten Wallets. Es arbeitet mit Sumsub, Chainalysis und Fireblocks für Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung zusammen.

Quelle: European Blockchain Convention

Compliance inmitten regulatorischer Veränderungen

Assetera verfügt über eine umfassende Lizenz gemäß der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente 2018 (MiFID II) und eine Lizenz als Anbieter virtueller Vermögenswertdienstleistungen (VASP). Digitale Vermögenswerte, die Finanzinstrumente sind, werden auch mit der Umsetzung der Gesetzgebung zu Märkten für Krypto-Vermögenswerte (MiCA) gemäß MiFID II reguliert.

MiFID II definiert nicht, was ein Finanzinstrument ist. Vielmehr liefert es Beispiele und überlässt die Einzelheiten den einzelnen Ländern. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat im April ein Konsultationspapier zur Definition eines Finanzinstruments veröffentlicht.

Im Juli schloss sich die ESMA mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung zusammen, um einen erneuten Versuch zur Klassifizierung von Krypto-Vermögenswerten zu unternehmen.

Die MiCA-Bestimmungen zu Stablecoins traten am 1. Juli in Kraft, noch vor anderen Teilen des Regulierungsrahmens. Dies führte zu einer sofortigen Marktbereinigung, wobei der Verkauf nicht konformer Stablecoins in Europa blockiert wurde und neue konforme Stablecoins auf den Markt kamen.

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