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EU-Finanzminister genehmigen DAC8-Richtlinie für Kryptowährungsunternehmen
Laut Foresight News haben die EU-Finanzminister offiziell die Administrative Cooperation Directive 8 (DAC8) verabschiedet, die Kryptowährungsunternehmen dazu verpflichtet, die Bestände ihrer Kunden zu melden und diese Informationen an die Steuerbehörden weiterzugeben. Die Richtlinie wurde im EU-Amtsblatt veröffentlicht und wird in 20 Tagen in Kraft treten.
Die gesetzlichen Bestimmungen des DAC8 für Kryptowährungen ergänzen die Anti-Geldwäsche-Vorschriften gemäß den Vorschriften zum Markt für Krypto-Assets (MiCA) und zum Geldtransfer (TFR). Es verpflichtet alle in der EU ansässigen Krypto-Asset-Dienstleister, unabhängig von ihrer Größe, Transaktionen von Kunden mit Wohnsitz in der EU zu melden. Dies wird die Fähigkeit der Mitgliedstaaten verbessern, Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung aufzudecken und zu bekämpfen. Der Geltungsbereich der Richtlinie wurde auch auf Finanzinstitute ausgeweitet, die mit elektronischen Währungen und digitalen Zentralbankwährungen (CBDCs) handeln.
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