[Bank of New York Mellon erhält als erste Bank eine Ausnahme von der Verschlüsselungsbilanzierungsrichtlinie SAB 121 der US-Börsenaufsicht SEC] Nachrichten vom 20. September, laut Un Chained Crypto, öffentliche Aussage vor dem Wyoming-Sonderausschuss für Blockchain, Finanztechnologie und digitale Innovation Technologie Der Bank of New York Mellon (BNY), der größten Depotbank in den Vereinigten Staaten, wurde bestätigt, dass sie für ihr institutionelles Kryptowährungsverwahrungsgeschäft eine „Befreiung“ vom Rechnungslegungsstandard SAB 121 der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) erhalten hat. Dies wäre ein großer Durchbruch für Banken, die in das institutionelle Kryptowährungsverwahrungsgeschäft einsteigen möchten. Im Rahmen eines umfassenderen bundesstaatlichen Updates am Montag sagte Chris Land, General Counsel der US-Senatorin Cynthia Lummis (R-WY), aus, dass die SEC und möglicherweise auch andere Aufsichtsbehörden BNY Mellon für institutionelle Verwahrungsdienste für digitale Vermögenswerte freigegeben haben. Land sagte in seiner Aussage: „Die Bank of New York Mellon möchte sich stärker in das Kryptowährungsverwahrungsgeschäft einbringen, und sie hatte einige Probleme mit dem Accounting Bulletin (SAB) 121, und die SEC hat ihnen offenbar eine Art Ausnahmegenehmigung gewährt.“ damit sie vorankommen können.“ Dies geschah, nachdem SEC-Chefbuchhalter Paul Munter in einer Rede unerwartet enthüllte, dass die Agentur einige Ausnahmen gemäß SAB 121 gewährt hat, wobei er vor allem feststellte, dass die Regel nicht für bestimmte Unternehmen gilt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Munter sagte, eine Bank, mehrere Maklerfirmen und andere Unternehmen, die Blockchain zur Verfolgung und Übertragung traditioneller Finanzanlagen nutzen, seien davon ausgenommen, er nannte sie jedoch nicht namentlich.