Geschrieben von: TaxDAO

1. Einführung

Die Schweizerische Eidgenossenschaft (englisch: SwissConfederation), auch Schweiz genannt, liegt in Mitteleuropa und verfügt über ein föderales System. Als eines der reichsten Länder der Welt gilt die Schweiz als hoch entwickeltes Industrieland mit einer stark diversifizierten Wirtschaft, die viele Bereiche wie Finanzen, Pharmazie, Präzisionsmaschinen und Tourismus abdeckt. Die Schweiz schneidet nicht nur wirtschaftlich gut ab, sondern ist auch auf politischer Ebene für ihre langfristige Neutralität bekannt. Viele internationale Organisationen haben ihren Hauptsitz oder ihre Büros in der Schweiz und spielen daher eine wichtige Rolle in globalen Angelegenheiten. Mit ihrer neutralen politischen Haltung, der entwickelten Wirtschaft und dem strengen System des Bankgeheimnisses ist die Schweiz zum „prestigeträchtigsten Ort der Vermögensverwahrung“ der Welt und zu einem internationalen Finanz- und Geschäftszentrum geworden. Im Vergleich zu anderen Ländern nimmt die Schweiz eine schützende und fördernde Haltung gegenüber Krypto-Assets ein und ihre Politik orientiert sich eng an den Trends der technologischen Entwicklung. Durch rechtzeitige Gesetzgebung und Aufsicht wurden Krypto-Assets in der Schweiz nach und nach in etwa gleich behandelt wie traditionelle Finanzanlagen. Ermutigung des weltweiten Kapitalflusses in die Schweiz und in verwandte Industrien. Laut Statistik des Berichts 2020 sind in den letzten Jahren in der Schweiz rund 900 Blockchain-Unternehmen entstanden, die insgesamt rund 4.700 Mitarbeiter beschäftigen, was zeigt, dass die Schweiz gegenüber Krypto-Assets freundlich ist. In diesem Artikel wird die hochmoderne Dynamik des Krypto-Steuersystems und der Aufsicht der Steueroase Schweiz aus vier Dimensionen analysiert: der Charakterisierung von Krypto-Assets durch die Schweiz, dem Basissteuersystem, dem Steuersystem für Krypto-Assets und der Regulierungspolitik für Kryptowährungen, und die zukünftige Entwicklungsrichtung vorhergesagt Bereitstellung von Anlageberatung.

2. 瑞士对加密资产的定性

2.1 Klassifizierung von Krypto-Assets

Gemäß dem von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) im Februar 2018 herausgegebenen Leitfaden zur Regulierung des Regulierungsrahmens für das Initial Token Offering (ICO) können Krypto-Assets in drei Kategorien unterteilt werden: Zahlungs-Token, Utility-Token (Utility-Token) und Asset-Token ( Asset-Token).

2.1.1 Zahlungsschein

Zahlungstoken (wie BTC und ETH), oft gleichbedeutend mit Kryptowährungen, sind digitale Vermögenswerte, die zum Kauf von Waren und Dienstleistungen oder zur Übertragung von Geld oder Werten verwendet werden. Im Gegensatz zu traditionellen Währungen, die von einer zentralen Behörde ausgegeben werden, begründen Kryptowährungen keinen Anspruch oder Eigentum gegenüber ihren Emittenten. Diese Art von Pass stellt lediglich den „Eigenwert der Blockchain“ dar und soll als Zahlungsmittel für Waren und Dienstleistungen dienen und somit den im Blockchain-System anerkannten virtuellen Wert verkörpern. Zahlungstoken gelten nicht als Wertpapiere.

2.1.2 Utility-Token

Utility-Tokens sind Token, die Benutzern über eine Blockchain-basierte Infrastruktur digitalen Zugriff auf Anwendungen oder Dienste wie Konzertkarten oder Geschäftsgutscheine ermöglichen. Die Eigenschaften eines Utility-Tokens hängen von der Situation ab: Wenn sein Zweck auf die Autorisierung des Zugriffs auf eine Anwendung oder einen Dienst beschränkt ist und das Token diese Funktion hat, wird es bei der Verwendung eines Utility-Tokens nicht als Sicherheit betrachtet; Ausschließlich zu Anlagezwecken behandelt die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) solche Token als Wertpapiere (d. h. wie vermögensbasierte Token).

2.1.3 Assetbasierte Token

Vermögensbasierte Token stellen Vermögenswerte wie Schulden oder Eigenkapital dar, die vom Emittenten getragen werden. Asset-Tokens versprechen beispielsweise eine Beteiligung an zukünftigen Unternehmensgewinnen oder zukünftigen Kapitalflüssen. Daher ähneln diese Token hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Funktionalität Aktien, Anleihen oder Derivaten. In diese Kategorie fallen auch Token, die den Handel physischer Vermögenswerte auf der Blockchain ermöglichen. Solche Token gelten als Wertpapiere.

2.2 Qualifizierung von Krypto-Assets und deren Transaktionen

Nach verschiedenen Funktionen definiert die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Zahlungstoken als „Nicht-Wertpapiere“-Zahlungsmethoden, ähnlich wie Währungs-Asset-Tokens werden sie als „Wertpapiere“ in der Nähe von Finanzprodukten definiert, während Utility-Tokens darauf basieren, ob sie eine zusätzliche Funktion haben Investitionszweck zur Differenzierung seiner Immobilien. Es ist erwähnenswert, dass die Klassifizierung bestimmter Krypto-Assets nicht eindeutig ist und es auch Hybrid-Tokens (HybridTokens) gibt. Gleichzeitig werden die drei Arten von Token aufgrund der unterschiedlichen Beschaffenheit der Vermögenswerte im Rahmen des ursprünglichen Finanzregulierungsrahmens unterschiedlichen Rechtsgebieten zugeordnet und unterliegen unterschiedlichen Steuern.

3. Grundlegende Steuerpolitik in der Schweiz

3.1 Schweizer Steuersystem

Die Schweiz hat eines der niedrigsten Steuerniveaus für natürliche und juristische Personen in Europa. Direkte Steuern für natürliche Personen werden jährlich auf Basis einer Selbstdeklaration erhoben und im darauffolgenden Jahr in Raten abbezahlt. Ebenso wie die föderale Struktur des Landes ist das Steuersystem der Schweiz in drei Ebenen unterteilt: föderal, kantonal und lokal, wobei jede Ebene über unabhängige Steuerbehörden und Steuerarten verfügt. Die Steuern werden vom Bund, den 26 Kantonen und den lokalen Gemeinden getrennt erhoben. Unternehmen und Privatpersonen sind zur Zahlung aller drei Steuerstufen (Bundes-, Landes- und Gemeindesteuern) verpflichtet. Die Bundessteuern machen etwa 30 % der gesamten Steuereinnahmen des Landes aus, wobei die Kantone 40 % und die Gemeinden 30 % ausmachen. Das Steuersystem des Landes basiert auf dem Territorialprinzip. Sofern es sich um eine Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaft oder Genossenschaft handelt, die nach schweizerischem Recht oder den einschlägigen Gesetzen anderer Länder gegründet wurde, unterliegen ihre Einkünfte den erforderlichen direkten Steuern des Bundes und der Kantone/Gemeinden.

3.2 Einkommensteuer

3.2.1 Körperschaftssteuer – Bundesregierung

Der Schweizer Bund erhebt auf den Nachsteuergewinn von Aktiengesellschaften und Genossenschaften eine einheitliche Einkommenssteuer von 8,5 %. Für Vereine, Stiftungen, andere juristische Personen und Kapitalanlagegesellschaften gilt ein einheitlicher Steuersatz von 4,25 %. Der Bund erhebt keine Kapitalsteuern.

Der Steuerpflicht unterliegen juristische Personen mit Sitz in der Schweiz, namentlich Schweizer Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, Genossenschaften, Vereine und Stiftungen sowie kollektive Kapitalanlagen durch direkte Beteiligungen an Immobilien. Nichtansässige Unternehmen müssen nur Einkünfte aus der Schweiz versteuern, d.

3.2.2 Körperschaftssteuer – Kantone und Gemeinden

Kantonale und kommunale Steuern sind harmonisiert und die meisten Gewinnermittlungsbestimmungen gelten grundsätzlich entsprechend auf kantonaler und kommunaler Ebene. Für Unternehmen, die ordentlich Steuern zahlen, lag der kombinierte effektive Gewinnsteuersatz (für die direkte Bundessteuer sowie die Landes- und Gemeindesteuer) im Jahr 2020 je nach unterschiedlichen Bestimmungen der Kantone und Gemeinden zwischen 11,9 % und 21,6 %.

3.2.3 Einkommensteuer

Personen mit ständigem oder vorübergehendem Wohnsitz in der Schweiz unterliegen der Bundes- und Kantons-/Gemeindesteuer. Eine natürliche Person hat einen vorübergehenden Wohnsitz (Wohnsitz) in der Schweiz, wenn sie: a) sich mindestens 30 Tage in der Schweiz aufhält und einer beruflichen Tätigkeit nachgeht oder b) sich mindestens 90 Tage aufhält, ohne einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Personengesellschaften sind im schweizerischen Steuersystem nicht erfasst, daher besteuern die Steuerbehörden die Gesellschafter einer Personengesellschaft gesondert.

In der Schweiz ansässige Personen sind mit ihrem weltweiten Einkommen steuerpflichtig. Ausnahmen bestehen für Einkünfte aus ausländischen Geschäftstätigkeiten sowie ausländischen Betriebsstätten und Immobilien, die lediglich zur Ermittlung des anzuwendenden Einkommensteuersatzes herangezogen werden (Freibeträge nach dem progressiven Steuerbefreiungsgesetz). Zu den steuerpflichtigen Einkünften gehört auch die nominale Miete für die Immobilie, auf der der Bewohner wohnt. Die persönlichen Steuersätze sind im Allgemeinen progressiv, wobei der höchste in der Schweizerischen Eidgenossenschaft geltende Steuersatz 11,5 % beträgt. Jeder Staat kann seinen eigenen Steuersatz festlegen. Die anwendbare maximale Steuerbelastung variiert daher erheblich von Bundesstaat zu Bundesstaat (die maximalen Steuersätze in den Landeshauptstädten liegen zwischen 10,33 % und 27,09 %).

3.3 Körperschaftskapitalsteuer

Lediglich die Steuerbehörden auf Landes-/Gemeindeebene erheben jährlich Kapitalsteuern. Die Berechnungsmethode der Kapitalsteuer basiert auf dem Nettoeigenkapital des Unternehmens (d. h. Grundkapital, Kapitalrücklage, gesetzliche Überschussrücklage, sonstige Überschussrücklage, einbehaltene Gewinne). Zur Steuerbemessungsgrundlage der Gesellschaft zählen auch alle nicht steuerlich abzugsfähigen Rückstellungen, alle übrigen stillen Überschussreserven und Schulden, die im Sinne der schweizerischen Unterkapitalisierungsvorschriften den Charakter von wirtschaftlichem Eigenkapital haben. Einige Staaten sehen vor, dass die Kapitalsteuer von der Einkommensteuer eines Unternehmens auf Gewinne in diesem Staat abgezogen werden kann. Die Kapitalsteuersätze variieren von Staat zu Staat und der konkrete Satz hängt auch vom Steuerstatus des Unternehmens ab. Im Jahr 2020 lag sie zwischen 0,0010 % und 0,51 %. Die Kantone können Steuerabzüge auf steuerbares Kapital aus qualifizierten Beteiligungen, Patenten und Darlehen an Konzerngesellschaften vorsehen.

3.4 Persönliche Vermögenssteuer

Die Vermögenssteuer wird nur von den Kantonen/Gemeinden nach den kantonalen Steuergesetzen und -sätzen erhoben. Die Steuern werden auf der Grundlage des Nettovermögens berechnet. Das Nettovermögen umfasst Immobilien und persönliches Eigentum (z. B. Wertpapiere und Bankeinlagen, Rückzahlungswert von Lebensversicherungen (Bargeld), Autos, Anteile an nicht verteilten Nachlässen usw.). Auch Vermögenswerte, die keine Einkünfte erwirtschaften, unterliegen der Steuer. Beteiligungen an ausländischen Unternehmen und ausländische Immobilien unterliegen nicht der Grundsteuer. Bei der Berechnung der anwendbaren Vermögensteuer müssen diese Vermögenswerte jedoch bei Anwendung progressiver Steuersätze (progressiver Selbstbehalt) bilanziert werden. Privatpersonen können Schulden abbauen und Beträge steuerfrei von ihrem Gesamtvermögen abziehen. Die meisten staatlichen Vermögenssteuern sind progressiv, wobei jeder Staat das Recht hat, seinen eigenen Steuersatz festzulegen. Infolgedessen variiert die maximale Steuerbelastung zwischen den Bundesstaaten erheblich und liegt zwischen 0,135 % und 0,870 %.

3.5 遗产和赠与税

In der Schweiz gibt es kein einheitliches Vorgehen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Es steht den Staaten frei, ihre eigenen Steuern zu erheben, und die Gesetze der Bundesstaaten unterscheiden sich in fast jeder Hinsicht erheblich. Mit Ausnahme von Schwyz erheben alle Kantone Erbschafts- und/oder Schenkungssteuern auf bestimmte Vermögensübertragungen, sofern der Verstorbene oder der Schenker in diesem Staat ansässig war oder sich die hinterlassene oder geschenkte Immobilie in diesem Staat befindet. Bei beiden Steuern gelten grundsätzlich progressive Steuersätze, und die Steuer wird in der Regel auf der Grundlage des Verhältnisses zwischen dem Verstorbenen bzw. Schenker und dem Begünstigten und/oder der Höhe des Vermögens des Begünstigten berechnet. Alle Staaten erheben keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer von Ehepartnern, und die meisten Staaten befreien auch direkte Erben von dieser Steuer.

3.6 Quellensteuer

Die Schweizerische Eidgenossenschaft erhebt eine Quellensteuer auf Bruttobasis auf Dividenden, die von Schweizer Unternehmen ausgeschüttet werden, auf Erträge aus Obligationen oder ähnlichen Schuldtiteln, die von Schweizer Emittenten ausgegeben werden, auf Erträge aus Schweizer Investmentfonds und auf Zinsen, die auf Einlagen von Schweizer Bankinstituten gezahlt werden. Einkünfte aus Tätigkeiten wie Glücksspiel und Lotterien unterliegen ebenfalls der Quellensteuer. Diese Einkünfte, einschließlich Versicherungsprämien, sind nicht von der Einkommensteuer befreit. Für die Zahlung der Steuer ist in der Regel der Schuldner verantwortlich und die Quellensteuer muss in voller Höhe abgezogen werden, unabhängig davon, ob der Begünstigte Anspruch auf eine teilweise oder vollständige Rückerstattung hat. Eine Steuerrückerstattung ist nur dann möglich, wenn die Einkünfte vorschriftsgemäß ausgewiesen werden und der Begünstigte zur Verwendung der quellensteuerpflichtigen Einkünfte berechtigt ist. Die Quellensteuer für Steuerpflichtige juristischer Personen wird durch eine Steuerrückerstattung erstattet, und die Quellensteuer für in der Schweiz ansässige natürliche Personen wird im Rahmen des regulären Steuerverfahrens abgezogen. Für nichtansässige Steuerzahler ist die Quellensteuer die endgültige Steuerschuld. Ausländische Steuerpflichtige können jedoch aufgrund eines internationalen Doppelbesteuerungsabkommens oder eines bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und dem Wohnsitzland des Begünstigten eine teilweise oder vollständige Rückerstattung erhalten.

3.7 Mehrwertsteuer

Obwohl die Schweiz kein Mitglied der EU ist, richtet sich ihr Mehrwertsteuersystem nach der EU-Ratsrichtlinie Nr. 6 zur Harmonisierung der Umsatzsteuergesetze zwischen den Mitgliedstaaten. Die Mehrwertsteuer wird in der Schweiz nur auf Bundesebene als indirekte Steuer auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben und gilt für alle Stufen der Produktions- und Vertriebskette. Es handelt sich um eine Steuer, die vom Lieferanten von Waren oder Dienstleistungen zu zahlen ist (d. h. die Steuerschuld basiert auf der Zahlung durch den Empfänger der Waren oder Dienstleistungen). Seit dem 1. Januar 2018 beträgt der Regelsteuersatz für alle steuerpflichtigen Waren und Dienstleistungen 7,7 %. Für Beherbergungsleistungen gilt ein ermäßigter Satz von 3,7 %. Für Waren und Dienstleistungen des Grundbedarfs gilt ein niedrigerer Steuersatz von 2,5 %.

Das Bundesamt für Steuern bietet eine vereinfachte Abrechnung der Mehrwertsteuer für Kleinunternehmen an, deren Umsatzerlös CHF 5'005'000.- nicht übersteigt und deren jährliche Steuerschuld CHF 103'000.- nicht übersteigt. Verzichten diese Kleinbetriebe auf die Vorsteuerabrechnung, können sie zur Berechnung der Umsatzsteuer einen einmaligen Steuersatz verwenden, der unter dem Regelsteuersatz liegt, und müssen keine Vorsteuer zahlen. Dieser vereinfachte Ansatz bedarf der Genehmigung durch die Eidgenössische Steuerverwaltung und bleibt mindestens ein Jahr lang bestehen. Im Vergleich zur vierteljährlichen Abrechnung sind bei der vereinfachten Methode nur zwei Umsatzsteuererklärungen pro Jahr erforderlich.

4. Das Kryptosteuersystem der Schweiz

4.1 Überblick über das Schweizer Kryptosteuersystem

In der Schweiz orientiert sich die Steuerpolitik für Krypto-Assets an den bestehenden steuerrechtlichen Rahmenbedingungen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat in ihrem kürzlich aktualisierten Arbeitspapier die steuerliche Behandlung von Kryptowährungsaktivitäten detailliert beschrieben. Wie oben erwähnt, können Krypto-Assets in Zahlungs-Token, Asset-Token und Utility-Token unterteilt werden, und die steuerliche Behandlung ist je nach Art der verschiedenen Token-Typen unterschiedlich.

4.2 Besteuerung von Zahlungstokens

Zahlungstoken (d. h. Kryptowährungen) wie BTC und ETH werden zu Zahlungszwecken verwendet und es besteht für den Emittenten keine Verpflichtung zur Erbringung von Dienstleistungen oder Zahlungen. Kryptowährungen unterliegen dem Schweizer Geldwäschereigesetz (GwG), das sie als Devisen charakterisiert und bei natürlichen Personen eine Einkommens-/Vermögenssteuer sowie bei Unternehmen eine Kapitalertragssteuer erhebt. Einzelpersonen oder Unternehmen sollten aufgrund ihres unterschiedlichen steuerpflichtigen Verhaltens unterschiedliche Steuern zahlen.

Der Besitz von Zahlungstoken wird nach den Devisenstandards behandelt und gilt als bewegliches Kapitalvermögen, das der bundesstaatlichen Vermögenssteuer unterliegt. Im Falle des Bergbaus zur Erlangung von Zahlungstoken gilt das Vorliegen der Voraussetzungen für eine selbständige Erwerbstätigkeit als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit und es ist Einkommensteuer erforderlich, und mit dem Bergbau verbundene Ausgaben können vor der Steuer abgezogen werden. Beim Abstecken werden Token für einen bestimmten Zeitraum auf der Proof-of-Stake-Blockchain gesperrt, um den Prozess der neuen Token-Generierung zu überprüfen. Im Falle einer Verpfändung können die Eigentümer der Token diese während der Sperrfrist nicht verwenden. Als Gegenleistung für die Bereitstellung von Token erhalten sie eine Vergütung aus dem Stake-Pool und diese Einnahmen unterliegen der Einkommensteuer. Bei einem Airdrop erhält der Besitzer einer Kryptowährung kostenlos weitere Einheiten dieser Kryptowährung, ohne dass er etwas unternehmen muss, und auch Einkünfte aus dem Airdrop unterliegen der Einkommensteuer.

4.3 Besteuerung vermögensbasierter Token

Für Finanzprodukte oder -dienstleistungen im Zusammenhang mit vermögensbasierten Token akzeptieren Finanzunternehmen den Stock Exchanges and Securities Exchange Act (SESTA), den Financial Market Infrastructure and Securities and Derivatives Market Conduct Act (FMIA) und den Financial Services Act (FinSA) sowie andere Gesetze . Asset-basierte Token beschaffen sich in der Regel Mittel durch Erstausgaben von Token (ICO/ITO). Alle vermögensbasierten Token gelten als bewegliche Vermögenswerte und unterliegen der Vermögenssteuer. Gleichzeitig gelten die als Finanzvermögen erzielten Gewinne als Einkommensteuer ist erforderlich und gilt für die folgenden drei Szenarien. Erstens gelten Schuldentoken als Anleihen, und die Investition muss mit Zinsen zurückgezahlt werden, und auf Zinserträge ist Einkommensteuer zu zahlen. Zweitens erfordern vermögensbasierte Token, die auf Verträgen basieren, keine Rückzahlung der Investition. Anleger erhalten einen bestimmten Anteil des Einkommens des Emittenten und es ist eine Einkommenssteuer erforderlich. Drittens sind vermögensbasierte Token mit Genussrechten Aktien oder Genussscheinen gleichgestellt und Dividendenerträge unterliegen der Einkommensteuer.

4.4 Besteuerung von Utility-Tokens

Utility-Token ermöglichen den Zugriff auf Blockchain-Anwendungen oder -Dienste ohne Verpflichtung zur Rückzahlung der Investition. Utility-Token sind grundsätzlich handelbar und unterliegen der Vermögenssteuer auf den Marktwert. Da der Emittent keine Zahlungen an die Anleger leisten muss, ergeben sich keine einkommenssteuerlichen Auswirkungen.

4.5 Token-Handel

所有类型的通证交易在税收上视为常规证券交易,相当于普通证券转移,被视为私人财产管理,而私人资产管理活动的资本利得免税,但资本损失不可抵扣。如果交易活动被视为自雇,则资本利得需缴纳所得税,损失可税前扣除。

5. Neueste Entwicklungen in der Schweizer Krypto-Asset-Regulierung

Seit der Entwicklung der Kryptowährung fördert die Schweiz aktiv den Fortschritt des Regulierungssystems und passt die Finanzaufsicht an die Entwicklung der Blockchain-Technologie und Krypto-Assets an. Im Vergleich zu Ländern, die separate Gesetze zur strengen Überwachung von Krypto-Assets haben, basiert die Aufsicht über Krypto-Assets in der Schweiz auf dem ursprünglichen Gesetz, und relevante Vorschriften werden je nach Art der verschiedenen Token geändert. In der Schweiz ist das Anbieten von Tausch- und Verwahrungsdiensten für Kryptowährungen legal und wird von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESV) und der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) reguliert. Wie bereits erwähnt, klassifiziert die Schweiz Kryptowährungen und virtuelle Währungen als Vermögenswerte oder Eigentum, und Börsen und virtuelle Währungsplattformen gelten als gleichwertig mit Finanzinstituten. Daher hängt die Rechtmäßigkeit von Börsen von der Art der Vermögenswerte und dem Anlegerschutz ab, die sie einhalten müssen lokale Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und Terrorismusfinanzierung (CFT) sowie Verbraucherschutzpflichten, obwohl einige Bankregeln und Schwellenwerte weniger streng sind.

Angesichts der rasanten Entwicklung neuer Technologien im Finanzmarkt hat die Schweiz Ende 2015 den „Fintech Desk“ (FintechDesk) gegründet, mit dem Ziel, die Öffentlichkeit, Start-ups und etablierte Finanzdienstleister mit aktuellen Informationen zu versorgen Finanzmarktrechtliche Interpretationen im Zusammenhang mit Fintech-Informationen. Im September 2017 hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) die „Regulatorischen Richtlinien für Initial Token Offerings (ICOs)“ herausgegeben, in denen die Position der FINMA zu ICOs konkretisiert, betont, dass der bestehende Finanzrechtsmarkt die Bereiche von ICOs abdecken kann, und verbessert wird und veröffentlichte im Februar 2018 den zweiten ICO Guide. Im Dezember 2018 hat der Bundesrat den Bericht „Blockchain-Rechtsrahmen“ veröffentlicht, der auf den Grundsätzen der Technologieneutralität und Marktpriorität basiert und Vorschläge für die Gesetzgebung liefert. Auf dieser Grundlage hat die Schweizer Bundesregierung im November 2019 das „Bundesgesetz zur Anpassung an die Entwicklung der Distributed-Ledger-Technologie“ (DLT-Gesetz) erlassen. Dieses Gesetz zielt darauf ab, bestehende Gesetze und Vorschriften zu ändern und zu aktualisieren, um sie besser an regionale Anforderungen anzupassen und diese zu unterstützen Entwicklung der Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologie (DLT), die die Lizenzierung von Kryptowährungen, den Handel, die Bekämpfung von Geldwäsche, die Finanzmarktinfrastruktur für den Handel mit Kryptowährungen und Insolvenz regelt. Aus dem Grundsatz der „Technologieneutralität“ geht hervor, dass der Zweck des DLT-Gesetzes nicht darin besteht, den Blockchain-Markt strikt einzuschränken, sondern vielmehr den Schutz der Integrität und Stabilität des Schweizer Finanzmarkts zum Schutz der Finanzteilnehmer in den Vordergrund stellt den gesamten Markt. Im September 2020 verabschiedete das Schweizer Parlament das Blockchain-Gesetz, das die Legalität von Kryptowährungsbörsen und Kryptowährungshandel nach Schweizer Recht weiter festlegt. Die Gesetzgebung verlangt, dass Token, sobald sie technisch auf die Blockchain-Infrastruktur übertragen werden können, den Anforderungen des lokalen Initial Coin Offering (ICO), der Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung (CTF) entsprechen müssen.

Am 10. November 2023 gab die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) eine Erklärung heraus, in der sie bekannt gab, dass die Schweiz und 48 Länder, darunter das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten, Deutschland, Frankreich, Kanada und Australien, das Cryptoasset Reporting Framework (CARF) umsetzen werden 2027. ). Das vom OECD-Forum für Steuertransparenz und Informationsaustausch (Global Forum) veröffentlichte Crypto-Asset Reporting Framework sieht den automatischen Austausch von Steuerinformationen zu Krypto-Assets mit dem Ziel vor, die Steuertransparenz für ausländische Finanzkonten zu fördern. Als globaler Finanzplatz beteiligt sich die Schweiz auch aktiv an der internationalen Zusammenarbeit, um ihren Ruf als internationaler Finanzplatz zu stärken und die Stabilität und Sicherheit ihres Finanzsystems zu gewährleisten. Auf der tatsächlichen Regulierungsebene kann dieser Rahmen passiv die Kontrolle und Kontrolle der Schweizer Regierung über Informationen zu Kryptowährungsanlagen stärken.

6. Zusammenfassung und Ausblick

Mit dem Beitritt der Schweiz zum CARF kann davon ausgegangen werden, dass die Aufsicht der Schweiz über Krypto-Assets weiterhin von der internationalen Gemeinschaft beeinflusst wird. Da die regulatorischen Anforderungen der internationalen Gemeinschaft an Krypto-Assets weiter zunehmen, wird die Schweiz die Einhaltung der Krypto-Assets möglicherweise weiter verfeinern und verstärken um die Transparenz und Sicherheit seines Finanzsystems zu gewährleisten. Angesichts des volatilen globalen Finanzmarkts könnte die Schweizer Regierung vorsichtiger sein und sich strikt an internationale Standards halten, um ihre internationale Glaubwürdigkeit zu wahren.

Wir glauben, dass alle Compliance-Aufsichtsmaßnahmen in der Schweiz letztlich einer besseren Entwicklung der Finanzbranche dienen. „Technologieneutralität, Marktpriorität“ bleibt der oberste Grundsatz der Schweizer Aufsicht über Krypto-Assets. Die Schweizer Regierung wird die Entwicklung der Krypto-Asset-Technologie und der Blockchain weiterhin unterstützen und zeitnah Maßnahmen auf der Grundlage neuer Trends und Herausforderungen im Krypto-Asset ergreifen Marktanpassungen, um einen flexiblen und wirksamen Regulierungsrahmen zu gewährleisten. Um beispielsweise die Auswirkungen einer strengen Steueraufsicht auf zentralisierte Börsen zu vermeiden, können deren dezentrale Alternativen wie DEX gleichzeitig politische Vorteile erhalten, Kryptoassets außerhalb der CARF-Aufsicht, wie etwa geschlossene Kryptoassets und digitale Währungen der Zentralbank (CBDC). ) und es können auch spezifische elektronische Währungsprodukte entwickelt werden.