🚀【Neue Trends in der Blockchain-Regulierung: SEC lockert Beschränkungen für die Verwahrung digitaler Vermögenswerte】🚀

Kürzlich gab Paul Munter, Chefbuchhalter der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC), in einer Rede bekannt, dass die SEC im Staff Accounting Bulletin Nr. 121 (SAB-121) nachgegeben hat. Die Ankündigung beschränkte Banken ursprünglich darauf, ihren Kunden Dienstleistungen zur Verwahrung digitaler Vermögenswerte anzubieten.

Laut einer Analyse von Alex Thorn, Forschungsdirektor bei Galaxy, schlug Munter Ausnahmen vor, die es Bankholdinggesellschaften und Einführungsmaklern ermöglichen würden, die Bestimmungen von SAB-121 zu umgehen. Insbesondere können Banken die Meldepflichten von SAB-121 umgehen, wenn sie eine schriftliche Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörden einholen, um Kundenvermögen in „Insolvenzferne“ zu halten, und wenn sie die Kriterien im Vertrag klar festlegen und regelmäßige Risikobewertungen durchführen lassen.

Introducing-Broker haben auch die Möglichkeit, von den Anforderungen des SAB-121 befreit zu werden, wenn sie drei Bedingungen erfüllen: Sie dürfen nicht über die privaten Schlüssel der Kunden verfügen, nicht als Drittpartei bei Transaktionen auftreten und ein Rechtsgutachten einholen, das bescheinigt, dass sie für den digitalen Vermögenswert geeignet sind Befreiung.

Während es dem US-Repräsentantenhaus nicht gelungen ist, das Veto von Präsident Joe Biden gegen Resolutionen im Zusammenhang mit SAB 121 außer Kraft zu setzen, gibt diese neue Ausnahmeregelung Banken und Maklern sicherlich mehr Handlungsspielraum.

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