„Die SEC behauptet, dass mehrere von Kraken angebotene digitale Vermögenswerte als nicht registrierte Wertpapiere klassifiziert werden sollten.

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Kraken hat auf Vorwürfe der US-Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission) reagiert, dass das Unternehmen gegen Bundeswertpapiergesetze verstoßen habe.

Die SEC behauptet, dass mehrere von Kraken angebotene digitale Vermögenswerte als nicht registrierte Wertpapiere klassifiziert werden sollten.

Kraken hat zu seiner Verteidigung diese Vorwürfe zurückgewiesen und erklärt, dass die fraglichen Vermögenswerte nicht die rechtlichen Kriterien erfüllten, um als Wertpapiere zu gelten.

Kraken argumentiert, dass beliebte Kryptowährungen keine Wertpapiere seien

In seiner Antwort argumentierte Kraken, dass digitale Vermögenswerte, darunter beliebte Kryptowährungen wie Cardano (ADA), Algorand (ALGO) und Cosmos (ATOM), nach US-Recht nicht als Investmentverträge gelten.

Nach Angaben der Börse sollten diese und andere auf ihrer Plattform gelistete Vermögenswerte nicht von der SEC reguliert werden.

„Kraken hat die Abschnitte 5, 15(a) und 17A des Securities Exchange Act von 1934 nicht verletzt, da ADA, ALGO, ATOM, FIL, FLOW, ICP, MANA, MATIC, NEAR, OMG und SOL keine Wertpapiere oder Anlageverträge sind“, heißt es in der Klageschrift.




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