# Gerichtsurteil: Der virtuelle Währungsinvestitionsvertrag ist ungültig und Sie müssen die Verluste selbst tragen.

Kürzlich hat das Volksgericht des Kreises Shanghe einen Vertragsstreit über die virtuelle Währung U-Coin als Finanzobjekt abgeschlossen und letztlich die Klage des Klägers Chen abgewiesen.

Fallrückblick: Nach der Investitionsvorlesung kaufte Chen über Wang 10.000 U-Münzen, stellte jedoch fest, dass die Vermögensdaten Null waren, und verklagte Wang auf Rückerstattung des Kaufpreises und der Zinsen.

Das Gericht entschied: Virtuelle Währungen haben keine legalen Währungseigenschaften, der Investitionsvertrag ist ungültig und Chen muss die Verluste selbst tragen.

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