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Britisches Gesetz erkennt digitale Vermögenswerte nach neuem Gesetz als persönliches Eigentum an
Das britische Justizministerium hat den Gesetzentwurf zum Eigentum (digitale Vermögenswerte usw.) vorgelegt, um Bitcoin und andere digitale Vermögenswerte nach englischem und walisischem Recht als persönliches Eigentum anzuerkennen. Unter der Leitung von Justizministerin Heidi Alexander befasst sich dieser Gesetzentwurf mit rechtlichen Unsicherheiten im Zusammenhang mit digitalen Vermögenswerten und gewährleistet einen besseren Schutz der Eigentümer in Betrugsfällen und Streitigkeiten. Er positioniert Großbritannien außerdem als Vorreiter bei der globalen Regulierung digitaler Vermögenswerte und stärkt seine Wirtschaft und Rechtsdienstleistungen.
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