**News Flash: SEC bleibt bei Krypto-Verwahrungsregel hart**

Die SEC hält an einer Regel fest, die regulierten Finanzunternehmen das Anbieten von Krypto-Verwahrungsdienstleistungen untersagt. SEC-Chefbuchhalter Paul Munter bekräftigte die Haltung der Behörde während einer kürzlich abgehaltenen Bankenkonferenz und betonte, dass die Ansichten im Staff Accounting Bulletin Nr. 121 (SAB 121) unverändert bleiben. Diese im März 2022 eingeführte Regel schreibt vor, dass Unternehmen, die Krypto-Assets verwahren, eine Verbindlichkeit in ihrer Bilanz ausweisen müssen.

Trotz einiger Ausnahmen, wie etwa Bankholdinggesellschaften mit Insolvenzschutz und Broker-Dealer ohne Kontrolle über kryptografische Schlüssel, hat die Position der SEC eine politische Debatte ausgelöst. SEC-Kommissarin Hester Peirce hat ihre Bedenken geäußert, während der Versuch des US-Repräsentantenhauses, die Richtlinie aufzuheben, von Präsident Biden mit einem Veto belegt wurde. Die Krypto-Verwahrungsdebatte geht weiter.