Ist der Kauf und Verkauf von USDT nach der neuesten gerichtlichen Auslegung Geldwäsche? Der Handel mit virtuellen Währungen stellt keine Geldwäsche dar und stellt auch nicht zwangsläufig eine Straftat dar.
Artikel 5 der von den beiden Spitzenregierungen herausgegebenen „Interpretation“ listet Transaktionen mit „virtuellen Vermögenswerten“ als eine der Methoden der Geldwäsche auf, um sieben Arten von Vortaten zu vertuschen und zu verschleiern Die Umsetzung von Artikel 190 des Strafgesetzbuchs sowie die Quelle und Art des Erlöses gemäß Artikel 1 zu verheimlichen, und die Person, die eine der folgenden Taten begeht, kann als „Verheimlichung“ angesehen werden Quelle und Art der Erträge und Erträge aus Straftaten“: (6) Übertragung und Umwandlung von Erträgen und Erträgen aus Straftaten durch Transaktionen mit „virtuellen Vermögenswerten“ und den Austausch finanzieller Vermögenswerte.
Wir können es mit einer einfachen Formel verstehen.
A+B=C.
A ist der Handel mit virtuellen Währungen
B ist die Übertragung von Erträgen aus Straftaten
C stellt Geldwäsche dar
A≠C