Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat neue Richtlinien für Stablecoin-Emittenten eingeführt, mit denen die regulatorische Aufsicht gestärkt und die finanziellen Risiken verringert werden sollen.

Diese Initiative ist eine Reaktion auf die zunehmende Besorgnis über die Auswirkungen von Stablecoins auf regulierte Finanzinstitute und das Finanzsystem im Allgemeinen.

Die jüngste Leitlinie der FINMA schlägt vor, Emittenten von Stablecoins als Finanzintermediäre einzustufen.

Diese Einstufung unterstreicht die erhöhten Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Umgehung von Sanktionen, die mit diesen digitalen Vermögenswerten verbunden sind.

Stablecoins, digitale Vermögenswerte, die an traditionelle Währungen oder andere Vermögenswerte gekoppelt sind, erfreuen sich zunehmender Akzeptanz.

Ihr schnelles Wachstum hat jedoch aufgrund potenzieller illegaler Aktivitäten und Missbrauchs die Alarmglocken der Regulierungsbehörden auf der ganzen Welt geweckt.

In ihrer Mitteilung vom 26. Juli betonte die FINMA, dass Emittenten von Stablecoins dieselben Standards zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) einhalten müssen wie traditionelle Finanzinstitute.

Hierzu gehört die Überprüfung der Identität der Stablecoin-Inhaber und die Feststellung der Identität der wirtschaftlichen Eigentümer.

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„Der Stablecoin-Emittent gilt daher im Sinne der Geldwäschereigesetzgebung als Finanzintermediär und muss unter anderem die Identität des Stablecoin-Inhabers als Kunden gemäss den geltenden Pflichten (Art. 3 GwG) überprüfen und die Identität des wirtschaftlichen Eigentümers feststellen (Art. 4 GwG)“, so die FINMA.

Die FINMA erläuterte zudem, dass Stablecoin-Emittenten unter bestimmten Bedingungen ohne Banklizenz operieren können, um den Schutz der Einleger zu gewährleisten.

Emittenten sind verpflichtet, für den Fall eines Zahlungsausfalls eine Bankgarantie bereitzustellen, die den Kunden ein Sicherheitsnetz bietet.

Der Rahmen gibt Mindestanforderungen an diese Garantien vor und verpflichtet die Emittenten, ihre Kunden zu informieren, Garantiegrenzen einzuhalten und im Insolvenzfall sofortige Ansprüche zuzulassen, ohne auf eine Verlustbescheinigung zu warten.

Obwohl die FINMA davon überzeugt ist, dass diese Massnahmen den Einlegerschutz verbessern, bieten sie nicht dasselbe Sicherheitsniveau wie eine Banklizenz.

Dennoch ist die Regulierungsbehörde bestrebt, Ausfallrisiken zu verringern und sicherzustellen, dass die Emittenten von Stablecoins strenge Standards zum Schutz der Kunden einhalten.

Der Stablecoin-Markt ist erheblich gewachsen und erreichte im Jahr 2023 eine Rekordmarktkapitalisierung.

Als Reaktion darauf erstellen Regulierungsbehörden weltweit rasch Richtlinien für diesen sich rasant entwickelnden Sektor.

Laut dem „PwC Global Crypto Regulation Report 2023“ hatten bis zum Jahresende mindestens 25 Länder, darunter die Schweiz, Stablecoin-Regulierungen oder -Gesetze umgesetzt.

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