😨Es ist überraschend, wie viele immer noch nicht wissen, wie Kryptogewinne in Deutschland besteuert werden!

Da die Steuerfrist am 31. Juli näher rückt, sollten wir das ein für alle Mal klären! 🚨

Das BSZt stellt klar, dass kurzfristige Kapitalgewinne aus weniger als einem Jahr gehaltenen Kryptos und jedes zusätzliche Einkommen aus Kryptos der Einkommensteuer unterliegen.

Der Steuersatz, den Sie zahlen, entspricht Ihrem regulären Einkommensteuersatz – bis zu 45 % zuzüglich möglicherweise 5,5 % Solidaritätszuschlag.

💸 Sie zahlen Steuern auf Kryptogewinne, wenn:

- Sie Krypto im selben Jahr verkaufen, tauschen oder ausgeben und dabei netto über 600 € erzielen.

- Sie Krypto verkaufen, das für Staking/Lending verwendet wird, innerhalb eines Jahres.

👨🏼‍💻Wenn Sie mehr als 256 € aus Mining, Staking oder anderen Kryptoeinkommen verdienen, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben.

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Jetzt oder nie!

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