Laut Odaily soll der Großteil der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) der Europäischen Union bis Ende dieses Jahres in Kraft treten. Allerdings können deutsche Unternehmen derzeit keine MiCAR-Kryptowährungslizenzen von der örtlichen Regulierungsbehörde BaFin erhalten, da bestimmte Gesetzgebungsmaßnahmen fehlgeschlagen sind. Im Gegensatz dazu können ausländische Unternehmen, die anderswo Lizenzen erhalten haben, innerhalb Deutschlands und in der gesamten EU frei agieren.
Der MiCAR-Rahmen enthält länderspezifische Details, wie etwa die Anforderung, dass jedes Land eine Regulierungsbehörde benennen muss, die Lizenzen an Anbieter von Krypto-Asset-Diensten (CASPs) vergibt. In Deutschland liegt diese Verantwortung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Benennung der BaFin ist jedoch Teil eines Gesetzesentwurfs, der noch genehmigt werden muss. Angesichts des Zusammenbruchs der Koalitionsregierung ist die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Gesetzentwurf in naher Zukunft verabschiedet wird, gering. Diese Situation wirkt sich auch auf Banken aus, da Institute wie Banken oder Wertpapierfirmen ihre Lizenzen verlängern können, um sich für den MiCAR-CASP-Status zu qualifizieren, ein Prozess, den die BaFin derzeit nicht ermöglichen kann.
In Deutschland gab es bereits vor MiCAR bestehende Kryptowährungsvorschriften. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass autorisierte Unternehmen ihren Betrieb fortsetzen und im nächsten Jahr erneut eine MiCAR-Lizenz beantragen können. Der erste Entwurf des Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes (FinmadiG) wurde im Oktober 2023 veröffentlicht und führte das Kryptomarktregulierungsgesetz (KMAG) ein, das die alten deutschen Kryptoregeln durch MiCAR ersetzen soll.
Anfang dieser Woche richtete eine Gruppe deutscher Wissenschaftler einen Brief an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, in dem sie auf den Verstoß Deutschlands gegen EU-Recht hinwiesen. Das deutsche Umsetzungsgesetz sollte am 30. Juni in Kraft treten, zeitgleich mit der Verabschiedung der Gesetzgebung zu Stablecoins (elektronischen Geld-Token).