Golden Finance berichtet, dass der Basler Ausschuss eine Aktualisierung der Compliance-Regeln für das Krypto-Asset-Banking veröffentlicht hat. Außerdem wurde das endgültige Offenlegungsrahmenwerk veröffentlicht. Die Regeländerungen scheinen im Vergleich zu früheren Plänen relativ geringfügig zu sein. In ihren jüngsten Konsultationen drohte die Kommission damit, traditionelle digitale Wertpapiere auf öffentlichen Blockchains als mit denselben Risiken verbunden zu behandeln wie Kryptowährungen. Dies würde Banken daran hindern, sich an Tokenisierungsinitiativen auf öffentlichen Blockchains zu beteiligen, da ihre Kosten unerschwinglich wären. In den Änderungen wird jedoch die erlaubnislose Blockchain überhaupt nicht erwähnt, was eine gute Nachricht für die Tokenisierungsbemühungen der Banken ist. Ebenso wurden zwei der größten vorgeschlagenen Änderungen an Stablecoins aus den endgültigen Änderungen entfernt. In der Konsultation wurde empfohlen, dass alle Stablecoin-Reserven in einer insolvenzfernen Einrichtung untergebracht werden müssen. Dies ist problematisch für Stablecoin-Reserven, die auf Bankkonten gehalten werden, und die europäischen MiCA-Vorschriften verlangen, dass ein hoher Prozentsatz der Reserven in Banken gehalten wird. Die endgültigen Baseler Regeln sehen eine Ausnahme für Bankguthaben vor. Der Basler Ausschuss erwägt außerdem ein Verbot von Wertpapierfinanzierungsgeschäften wie Repos und Reverse Repos in Stablecoin-Reserven. Obwohl es in der Basler Ankündigung heißt, dass Reverse Repos Beschränkungen unterliegen, ist dies nicht ganz klar und scheint im Ermessen der nationalen Regulierungsbehörden zu liegen. Unterdessen hat die Kommission zuvor die Umsetzung der Regeln bis Januar 2026 verschoben.