[EBA veröffentlicht Leitlinien zu „Reiseregeln“] Golden Finance berichtet, dass die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) heute neue Leitlinien zu den sogenannten „Reiseregeln“ veröffentlicht hat, also den Informationen, die dem Transfer von Geldern und bestimmten Kryptoassets beiliegen sollten. Die Regelung wird dazu beitragen, den Missbrauch solcher Überweisungen zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Die Leitlinien legen fest, welche Informationen den Transfers von Geldern oder Krypto-Assets beiliegen sollten, und legen fest, welche Schritte Zahlungsdienstleister (PSPs), zwischengeschaltete PSPs (IPSPs), Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs) und zwischengeschaltete CASPs (ICASPs) unternehmen sollten um fehlende oder unvollständige Informationen zu erkennen und was zu tun ist, wenn bei einer Geldübertragung oder Krypto-Asset-Übertragung die erforderlichen Informationen fehlen. Ziel ist es, einen einheitlichen und wirksamen Ansatz für die Umsetzung der Reisevorschriften in der gesamten EU zu etablieren, der es den zuständigen Behörden ermöglicht, solche Transfers bei Bedarf vollständig zurückzuverfolgen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, aufzudecken oder zu untersuchen.