🚨 Neueste Nachrichten: Ein FATF-Bericht zeigt, dass 97 von 130 Gerichtsbarkeiten die Empfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäsche im Bereich virtueller Vermögenswerte nicht vollständig einhalten. Trotz der Bemühungen vieler Gerichtsbarkeiten, die grundlegenden Anforderungen der Empfehlung 15 umzusetzen, führen 29 % der Unternehmen immer noch keine Risikobewertungen für virtuelle Vermögenswerte durch. Bemerkenswert ist, dass 60 % der Gerichtsbarkeiten den Betrieb von Virtual Asset and Service Providers (VASPs) gestatten, während 14 % dies ausdrücklich verbieten. Was denken Sie? Teilen Sie Ihre Ansichten gerne im Kommentarbereich mit!#Blockchain#Anti-Geldwäsche#virtuelleVermögenswerte