Das russische Finanzministerium schlug vor, einer begrenzten Zahl „bestimmt qualifizierter“ Investoren den Handel mit Kryptowährungen an Börsen zu gestatten. Die Antwort des Ministeriums bezog sich auf zwei Gesetzesvorschläge, die das Mining von Kryptowährungen und die Abwicklung digitaler Währungen in einem experimentellen Rechtsrahmen regeln sollen. Konkret schlug das Ministerium vor, allen Teilnehmern an der Außenwirtschaftstätigkeit (FEA) zu gestatten, Transaktionen mit digitalen Vermögenswerten gemäß den allgemeinen Vorschriften abzuwickeln, was bedeutet, dass digitale Vermögenswerte einen Geldwert haben. Als experimentelle Maßnahme schlug das Ministerium außerdem vor, den Handel mit Kryptowährungen nur an Börsen und Plattformen zuzulassen, die im offiziellen Register aufgeführt sind, und Kryptowährungen als Waren zu behandeln. Das Dokument legte jedoch keine Kriterien für die Klassifizierung dieser Investoren fest.

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