Laut ChainCatcher-Nachrichten erklärte die Law Commission of England and Wales, dass dezentralisierte autonome Organisationen (DAO) derzeit keine spezifische Gesetzgebung benötigen, da sie offenbar den bestehenden Gesetzen unterliegen.

Die unabhängige Körperschaft schrieb in einem am Donnerstag veröffentlichten Papier, dass DAOs unter die Zuständigkeit des Financial Services and Markets Act 2000 fallen könnten, wenn sie „bestimmte Aktivitäten“ im Zusammenhang mit „bestimmten Investitionen“ durchführen. Governance-Token gelten als spezifische Investitionen, wenn sie wie Aktien aussehen, Stimmrechte gewähren und im Austausch für eine Investition in ein DAO ausgegeben werden.